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BGH führt neues Bewertungssystem ein

Der Bundesgerichtshof hat heute ein neues Bewertungssystem für Urteile eingeführt. Künftig sollen Bürger Entscheidungen des BGH direkt auf dessen Webseite nach verschiedenen Kategorien bewerten können. Der BGH erhofft sich von dieser Evaluation eine bessere Einschätzung, wie die Urteile von Deutschlands höchstem ordentlichen Gericht in der Bevölkerung wahrgenommen werden. Ob die Bewertungen auch Einfluss auf interne Personalentscheidungen beim BGH haben sollen, ist derzeit noch unklar.

Hintergrund

Bereits seit einigen Jahren erwägt der BGH, seine Entscheidungen einer öffentlichen Evaluation zu unterstellen. Grund dafür ist nach Angaben des Präsidiums, dass die Urteile des BGH zunehmend kritisch von der Bevölkerung aufgenommen werden. Zudem habe der BGH in den vergangenen Jahren einen erheblichen Anstieg von Verfahren über sog. Bewertungsplattformen verzeichnet. Diesen Trend zu Online-Bewertungen wolle der BGH daher aufgreifen.

Erhebliche Schwierigkeiten bereitete bei den Planungen die Auswahl der Bewertungskategorien. Diese sollten einerseits hilfreich für die interne Evaluation beim BGH, andererseits aber auch nah am Bürger ausgestaltet werden. Über ein Jahr lang hat eine unabhängige Kommission bestehend aus Vertretern von Politik, Justiz und Bürgervertretern an dem Bewertungskatalog gefeilt und nun eine ganze Reihe von Bewertungskriterien veröffentlicht. Diese umfassen unter anderem die in der Bevölkerung bereits anerkannten Piktogramme wie lachende und traurige Smileys sowie Schlagwörter wie „FAIL”, „MEGA” oder „YOLO”. Auf den Begriff „Like” verzichtete der BGH nach langer Debatte bewusst, um keinen Eindruck der Nähe zu Facebook zu vermitteln.


Screenshot: Neues Online-Bewertungssystem beim BGH

Auswertungsprozess

Die Bürgerbewertungen sollen künftig für sechs Wochen ab Veröffentlichung des Urteils bzw. der Pressemeldung gesammelt und schließlich von einem BGH-internen Gremium ausgewertet werden. Das Gremium untersteht direkt dem Präsidium. Die Bewertungen werden dann den einzelnen Senaten gesammelt einmal im Quartal zur Verfügung gestellt und sollen dort in außerordentlichen Senatssitzungen von den Richtern besprochen werden.

Der BGH betont, dass die Bewertungen ausdrücklich keinen unmittelbaren Einfluss auf die Rechtsfindung haben sollen. Jedenfalls vorläufig sollen die Bewertungen auch keinen Einfluss auf Personalentscheidungen beim BGH haben. Denn dies wäre mit der richterlichen Unabhängigkeit nicht zu vereinbaren. Hinter vorgehaltener Hand sehen das viele Richter am BGH freilich anders. Es wird befürchtet, dass der BGH künftig bei seinen Urteilen „dem Volk auf die Maus” schaut, so ein Richter wörtlich. Und in der Tat ist wohl kaum zu erwarten, dass ein Richter mit einer Bewertung von überwiegend „WTF?!” und „FAIL” tatsächlich dieselben Chancen auf einen Senatsvorsitz haben wird, wie ein „MEGA”-Kandidat.

Das Präsidium hält diese Befürchtung allerdings für unbegründet. „Wer die öffentlichen Bewertungen von Thomas Fischer ertragen kann, wird sich von ein paar Smileys wohl kaum beeinflussen lassen”, konterte BGH-Präsidentin Bettina Limperg gegenüber der dpa.
Zum Bewertungssystem auf den Seiten des Bundesgerichtshofs.

Natürlich haben Sie es längst bemerkt: Dieser Artikel war unser diesjähriger Aprilscherz. Wenn Sie Entscheidungen des BGH bewerten möchten, sind Sie in Zukunft auch weiterhin auf unsere Kommentarspalte angewiesen. Oder auf Yelp (danke an Valerian Jenny für den Hinweis).
, Telemedicus v. 01.04.2016, https://tlmd.in/a/3072

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