Der BGH hat gestern seine Entscheidung „Rufweiterleitung” zum Telekom-Tarif Switch & Profit veröffentlicht. Bei dem Angebot konnten Kunden der Telekom mit ihrer Rufweiterleitung vom Handy aufs Festnetz Geld verdienen. Der BGH entschied, dass dieser spezielle Tarif eine gezielte Behinderung der Mobilfunkbetreiber darstelle und damit gegen das Wettbewerbsrecht verstoße.
Mit den Details des Falls haben wir uns bereits im Oktober befasst, als der BGH sein Urteil gefällt hat.