Der Inhaber eines Ebay-Accounts haftet für Rechtsverletzungen, die seine Ehefrau unter seinem Ebay-Account begangen hat. Das hat der BGH gestern entschieden. Die Ehefrau des Beklagten hatte mit seinem Ebay-Account gefälschte Produkte von Cartier bei Ebay angeboten. Cartier nahm daraufhin den Inhaber des Accounts in Anspruch. Zu recht, wie der BGH entschied. Anders als noch das Berufungsgericht nahm er an, dass der Inhaber des Ebay-Accounts seine Prüfungspflichten verletzt habe, indem er den Zugriff durch seine Frau nicht wirksam verhinderte.
Die Pressemitteilung deutet auf ein eher unspektakuläres Urteil hin, das im Hinblick auf die bisherige Haltung des BGH zur Störerhaftung kaum überraschen dürfte. Allerdings zeigt der BGH auch Humor. So hat es die Rechtschreibschwäche der aus Lettland stammenden Ehefrau bis in den Namen der Entscheidung geschafft: „Halzband“.