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Betriebsverbot für schnurlose Telefone

Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder

Die Bundesnetzagentur hat darauf hingewiesen, dass die schnurlosen Telefonsysteme CT1+ und CT2 ab dem 01. Januar 2009 nicht mehr genutzt werden dürfen. Die Geräte wurden vor allem in den 90er Jahren hergestellt und verkauft. Jedoch werden die entsprechenden Frequenzbereiche künftig für andere Zwecke genutzt. Sollte die Bundesnetzagentur ab 2009 ein entsprechendes Schnurlostelefon als Verursacher einer Störung feststellen, wird dem Verursacher nicht nur der Aufwand für die Ermittlung der Störungsursache in Rechnung gestellt. Die Nutzung eines solchen Telefons nach dem Stichtag stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgelds belegt werden kann.
Und das kann teuer werden, wie Plusminus zu berichten weiß:

Denn wenn das alte Telefon andere stört, rücken Funkfahnder der Bundesnetzagentur aus. Sie orten den Störer mit aufwändigen Messungen – und stellen das dem Störer in Rechnung. „Das kann schnell mal mehr als 1.000 Euro kosten,“ so Rudolf Boll, Sprecher der Bundesnetzagentur.

Informationen über den benutzten Standard bzw. Frequenzbereich eines schnurlosen Telefons finden sich nach Angaben der Bundesnetzagentur in der Benutzungsanleitung für das Gerät. Auf dem Gerät selbst ist in der Regel der verwendete Frequenzbereich angegeben.

Verbraucherschützer überrumpelt

Im Rahmen der Konferenz der europäischen Post- und Telekommunikationsverwaltungen (CEPT) hatten sich die Mitgliedsländer geeinigt, die europaweit harmonisierten Frequenzzuweisungen zu ändern. Der Frequenzbereich für das System CT1+ (885 – 887 / 930 – 932 MHz) wurde inzwischen europaweit für die Nutzung durch öffentlichen Mobilfunk umgewidmet. Der Frequenzbereich des Standards CT2 (864,1 – 868,1 MHz) steht zukünftig Funkanwendungen kleiner Reichweite zur Verfügung. Wie Plusminus berichtet, hatte die Bundesnetzagentur bereits im Februar mitgeteilt, dass die Frequenz für die entsprechenden Telefone nicht verlängert wird . Zugleich hatte die Bundesnetzagentur um Stellungnahmen gebeten. Verbände und Verbraucherschützer hätten also Einspruch erheben können. Martin Bobrowski vom Bundesverband Verbraucherzentralen erklärte Plusminus gegenüber:

„Wir haben es selber nicht richtig verstanden, weil das Amtsblatt sehr fachchinesisch formuliert war. Erst im Nachhinein haben wir gemerkt, was da abläuft.“

Weitere Informationen bei der Bundesnetzagentur.

, Telemedicus v. 28.05.2008, https://tlmd.in/a/825

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