Seit gestern wird verschiedentlich berichtet, das derzeitige System der Rundfunkfinanzierung stehe vor einer grundlegenden Erneuerung. Die Medien beziehen sich dabei auf eine Meldung des Branchenmagazins „Kontakter”. Die Ministerpräsidenten der Länder sollen dem zufolge über einen konkreten Modellwechsel bei den Rundfunkgebühren beraten. Ein Vertreter der im Rundfunkrecht federführenden Staatskanzlei hat gegenüber Telemedicus den Inhalt des Berichts aus dem „Kontakter” dem Grunde nach bestätigt.
Demnach wollen sich die Länder zwischen zwei Modellen der Rundfunkfinanzierung entscheiden. Zum einen steht eine Modernisierung des jetzigen gerätebasierten Modells im Raum. Zum anderen wird eine Haushalts- und Betriebsstättenabgabe diskutiert. Diese Novellierungsansätze sind keinesfalls neu. Interessant erscheint vielmehr, dass über eine Reform des Systems offenbar tatsächlich bald entschieden werden soll.
Die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz betonte gegenüber Telemedicus allerdings, dass die Wahl zwischen den beiden Ansätzen noch vollkommen offen sei. Die Länderchefs werden auf ihrer Jahreskonferenz am kommenden Freitag in Mainz über die Sachlage beraten. Derzeit gebe es keine Präferenz für den einen oder den anderen Ansatz, so die Staatskanzlei.
Als falsch bezeichnete ein zuständiger Mitarbeiter der Staatskanzlei indes die Aussage des „Kontakters”, wonach die neuen Modelle zu Mindereinnahmen von 1 Milliarde Euro führen würden. Vielmehr sei zutreffend: Bleibt es beim bisherigen Modell, sei im schlimmsten Fall bis zum Jahr 2020 mit einem Gebührenausfall von 1 Milliarde Euro zu rechnen.
Nach Informationen des Branchenmagazins „Kontakter” soll ein Gutachten von Professor Paul Kirchhof zur Haushaltsabgabe angefordert worden sein. Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines solchen Modells hatten in diesem Jahr bereits ARD, ZDF und Deutschlandradio bei Professor Armin Dittmann von der Universität Hohenheim ein Gutachten in Auftrag gegeben. Darin ist Dittmann unter anderem zu dem Ergebnis gelangt, dass eine geräteunabhängige Haushalts- und Betriebsstättenabgabe den rundfunkverfassungsrechtlichen Anforderungen an die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks genügt. Auch seien die finanzverfassungs- und grundrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes eingehalten.
Meldung des Branchenmagazins „Kontakter”.
Umfassende Analyse der unterschiedlichen Positionen im Handelsblatt.