Die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz der Landesmedienanstalten (GSPWM) will via Satellit verbreitete Sexsender auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen. Wie das Medienmagazin DWDL unter Berufung auf die GSPWM berichtet, sei die Zahl dieser Sender in den letzten Jahren deutlich gestiegen.
Zur Zeit sendeten beispielsweise auf Astra digital mehr als 50 in- und ausländische Veranstalter bis zu 24 Stunden täglich Sexformate. Problematisch sei allerdings, dass einzelne Sender in Ländern lizenziert wurden, die die explizite Darstellung sexueller Handlungen anders begrenzen, als es in Deutschland der Fall ist. „Pornografie bzw. Softerotik werden leider länderspezifisch unterschiedlich bewertet. Nach deutschem Medienrecht verstoßen einige dieser Angebote offensichtlich gegen gesetzliche Bestimmungen“, äußerte sich Norbert Schneider, Chef der GSPWM, zu diesem Vorhaben. Der Satellitenbetreiber Astra soll daher aufgefordert werden, einen Nachweis über die Lizenzen der über seine Programmbouquets verbreiteten Sender zu erbringen. Darüber hinaus soll die Industrie zur Prüfung aufgefordert werden, ob die hinteren Programmplätze der Satellitenreceiver, auf denen die Erotik-Programme in der Regel automatisch abgespeichert werden, mit einer Jugendschutzsperre versehen werden können.
Wie DWDL weiter berichtet wird aber auch hinsichtlich der Programme, die nach Angaben der Sender zu Beratungszwecken gegründet worden sind („Beratungsfernsehen“), Handlungsbedarf gesehen. Wie auch schon bei den Gewinnspielsendern sollen bald Gespräche der Medienaufsicht mit den Veranstaltern der verschiedenen Beratungsprogramme geführt werden. Ziel sei die Erarbeitung von Selbstverpflichtungen der Branche. Zwar gebe es derzeit kaum nachweisbare Verstöße gegen geltendes Recht, dennoch wolle man die Veranstalter in die Pflicht nehmen: Schließlich müssten diese der ihnen durch die Beratung in wichtigen Lebensfragen zukommenden Verantwortung gerecht zu werden. Im Zentrum der Programmanalyse soll nach Darstellung Schneiders vor allem die Kategorie der Programmverantwortung stehen. Zudem sollen Fragen des Standesrechts in den Blick genommen werden; z. B. bei der Beratung in Gesundheitsfragen. In diesem Zusammenhang zeigte sich Norbert Schneider überrascht, dass sich, so weit er das wahrnehme, bislang keine Vertreter ärztlicher Standesorganisationen geäußert hätten. Abgesehen davon wolle man die Zuschauer vor hohen Telefonrechnungen zu bewahren.