ARD und ZDF müssen die EU-Verpflichtungen aus der Beilegung des Beihilfenstreits früher als geplant umsetzen. Dies hat die Medienkommission der Länder beschlossen.
Nach einer Meldung in der Wochenendausgabe der Süddeutschen Zeitung müssen ARD und ZDF den vom EU-Wettbewerbskommissariat auferlegten Verpflichtungen schon vor der Ratifizierung des neuen Rundfunkstaatsvertrages (RStV) Rechnung tragen. Das gesamte Maßnahmenpaket soll sicherstellen, dass der gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland in Einklang mit europäischem Wettbewerbsrecht steht. Es wurde als Lösung des Beihilfestreits zwischen der Kommission und Deutschland ausgehandelt. Brüssel erlegt darin den Rundfunkanstalten „zweckdienliche Maßnahmen“ auf, um sicherzustellen, dass die Rundfunkgebühren nicht europarechtswidrig sind. Zu den Vorgaben zählen etwa das Verbot von Quersubventionierungen, sowie die Notwendigkeit einer klaren Definition des öffentlich-rechtlichen Auftrags hinsichtlich neuer Mediendienste.
Die betroffenen Rundfunkanstalten waren bislang davon ausgegangen, dass die Umsetzung dieser Maßnahmen erst mit In-Kraft-Treten eines neuen Rundfunkstaatsvertrages erfolgen muss. Der neue Staatsvertrag sollte die Brüssler Vorgaben national normieren.