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Bayerntrojaner: Staatliche Schikane gegen Piratenpartei

Vor gut einer Woche wurde die Wohnung des Pressesprechers der bayrischen Piratenpartei durchsucht. Nun wurde zudem der elektronische Zugang zur Universität des politischen Geschäftsführers der Partei gesperrt. Der Grund: Die Piratenpartei hatte im Januar ein geheimes, internes Dokument des bayrischen Justizministeriums veröffentlicht. Das Brisante daran: in dem Schreiben wird dokumentiert, dass in Bayern vermutlich bereits im Jahr 2007 Trojaner zur Überwachung von Skype-Telefonaten eingesetzt wurden. Eine gesetzliche Grundlage hierzu wurde in Bayern aber erst Mitte 2008 beschlossen. Die genannten Maßnahmen geschahen also wohl vor allem deshalb, um nach dem Informanten zu fahnden, der der Partei das Schreiben zugespielt hat. Die betroffenen Personen möchten das Vorgehen der Polizei gerichtlich überprüfen lassen.

Die Süddeutsche Zeitung berichtet:

„Welche Folgen die polizeiliche Maßnahme der Staatsanwaltschaft für die Partei und ihren Informanten hat, ist somit noch unklar. Anders als Journalisten genießen Organisationen wie Parteien keinen Informantenschutz. Erst 2007, zur Cicero-Affäre, hatte das Bundesverfassungsgericht den Schutz der im Grundgesetz garantierten Pressefreiheit gestärkt: Durchsuchungen bei Journalisten sind dann unzulässig, wenn sie allein dazu dienen, die Identität eines Informanten zu ermitteln.“

Mehr zu dem Thema: „Razzia wegen Bundestrojaner – Bedingt abhörbereit“, bei der Sueddeutschen.

, Telemedicus v. 27.09.2008, https://tlmd.in/a/985

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