„Nicht im Gegeneinander, sondern nur im Miteinander der Investitionen für den Breitbandnetzausbau werden wir das Optimale für die Kunden erreichen und gleichzeitig die wettbewerblich verursachte Dynamik beibehalten,“ zeigt sich der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth begeistert. Es geht um einen Entwurf der Behörde zur Festlegung der Marktdefinition und Marktanalyse sowie eine Regulierungsverfügung gegenüber der Deutschen Telekom AG (DTAG) in Bezug auf die Teilnehmeranschlussleitung (TAL). Der Entwurf wurde vergangene Woche der Europäischen Kommission sowie den Regulierungsbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten vorgelegt.
Die Bundesnetzagentur ist dazu verpflichtet, ihre Entscheidungen bezüglich von Marktdefinition und –analyse alle zwei Jahre zu überprüfen (§ 14 Abs. 2 TKG). Eine öffentliche Anhörung ist auf nationaler Ebene im April bereits erfolgt. Bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird, haben die Europäische Kommission sowie andere europäische Regulierungsbehörden die Möglichkeit, zu dem Entwurf Stellung nehmen. Dazu haben sie einen Monat Zeit, sodass mit einer endgültigen Entscheidung für Ende Juni gerechnet werden kann (§ 12 TKG).
Der aktuelle Entwurf zur Marktdefinition und Marktanalyse entspricht der bisherigen Festlegung: Die DTAG wird im Bereich der TAL weiterhin als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht eingestuft. Neben der fortbestehenden Verpflichtung der DTAG, ihren Konkurrenten Zugang zur TAL zu gewähren, soll die DTAG ihren Wettbewerbern nun aber auch den Zugang zu ihren Kabelkanälen gewährleisten, die zwischen Kabelverzweiger (KVz) und Hauptverzweiger (HVz) liegen. Ausnahmsweise, d.h. in Fällen in denen ein Kabelzugang anders nicht möglich ist, soll die DTAG darüber hinaus auch dazu verpflichtet werden, Zugang zu unbeschalteten Glasfaserleitungen bereit zu stellen.
Matthias Kurth erklärt die Gründe für das Vorgehen der Bundesnetzagentur:
Mit der beabsichtigten Entscheidung sollen eine Phase der Unsicherheit überwunden und klare Signale für zusätzliche Investitionen in den breitbandigen Netzausbau gegeben werden. Den begrüßenswerten Investitionen der DTAG in den VDSL-Netzausbau können dann mit gleichen Chancen und vergleichbaren Kosten Entscheidungen der Wettbewerber folgen.
Im Übrigen schätzt er die Verpflichtungen gegenüber der DTAG als verhältnismäßig, sachlich und erforderlich ein.