+++ LG Hamburg verbietet Teile des Böhmermann-Gedichts
+++ Artikel-31-Ausschuss: Noch keine Zustimmung zum Privacy Shield
+++ KG: WhatsApp muss deutschsprachige AGB bereitstellen
+++ OLG Stuttgart: Dashcam-Aufzeichnungen grundsätzlich verwertbar
+++ Update Adblocker: Adblock Plus-Anbieter droht Niederlage vor OLG Köln
Artikel vollständig lesen
+++ BGH: Facebook-Freundefinder ist wettbewerbswidrig
+++ OLG München zu Filesharing: Eltern müssen mögliche Verletzer benennen
+++ EGMR: Ungarns Anti-Terror-Gesetz ist menschenrechtswidrig
+++ Schleswig-Holstein will Strafrecht zur verfassungsfeindlichen Propaganda ausweiten
+++ Netflix will Geoblocking besser durchsetzen Artikel vollständig lesen
+++ Update Adblocker: LG Frankfurt a.M. sieht Adblocker als unzulässig an
+++ OLG Frankfurt: Teilen bei Facebook ist kein Zueigenmachen
+++ Oettinger: Polen wegen neuer Mediengesetze unter EU-Aufsicht stellen?
+++ Windows 10: Festplattenverschlüsselung Bitlocker sendet Recovery-Key in die Cloud Artikel vollständig lesen
Nach einer 14-stündigen Sperre ist WhatsApp in Brasilien nun wieder für seine Nutzer online erreichbar. Dies ordnete gestern Abend ein Gericht in São Paulo an, nachdem der Messagingdienst in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag zunächst landesweit vom Netz genommen worden war. Artikel vollständig lesen
Automatisch versandte „No-Reply“-Bestätigungsmails mit zusätzlichen Werbeinhalten sind unzulässig, wenn sie gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers erfolgen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern zugunsten eines klagenden Verbrauchers entschieden (Urt. v. 15.12.2015 – VI ZR 134/15).
Der klagende Verbraucher hatte zuvor seine Versicherung gekündigt und per E-Mail um eine Bestätigung ersucht. Daraufhin hatte er eine von einer so genannten No-Reply-Mailadresse automatisch versandte Bestätigungsmitteilung erhalten. Neben der Eingangsbestätigung enthielt diese aber auch Werbehinweise auf einen kostenlosen Unwetterwarndienst, wogegen der Kläger – wiederum per E-Mail – ausdrücklich widersprach. Die sodann wegen einer nachfolgenden Anfrage an die Versicherung erneut an den Kläger übersandte „No-Reply“-Bestätigung mit Werbezusatz wertete der BGH als unzulässig, weil er das Persönlichkeitsrecht des Klägers verletze. Ohne Einverständnis des Klägers sei auch eine solche werbliche Kontaktaufnahme zu unterlassen.
Zur Pressemitteilung des BGH. Artikel vollständig lesen
+++ EU-Datenschutzbeauftragter warnt vor Gefährdung von Grundrechten durch Big Data
+++ BGH: Werbeaktion mit "Pippi-Langstrumpf"-Kostüm keine wettbewerbswidrige Nachahmung
+++ Safe-Harbor-Urteil: Firmen in Rheinland-Pfalz müssen Datenschutzbeauftragten Auskunft erteilen
+++ Neues Gerichtsverfahren um Adblocker: „blockr“ im Visier von Springer-Tochter
+++ OLG Stuttgart: Rabattaktion von "myTaxi"-App nicht wettbewerbswidrig
+++ OLG Frankfurt a.M.: Domain-Registrar haftet nicht wie Host-Provider