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Torben Klausa

Torben Klausa

Torben Klausa ist Promotionsstudent der Rechtswissenschaft und berichtet für den Tagesspiegel über digitalpolitische Themen.

Über Torben Klausa

Torben Klausa ist Promotionsstudent der Rechtswissenschaft (Uni Bielefeld, Prof. Dr. Wischmeyer) und berichtet für den Tagesspiegel über digitalpolitische Themen. In seiner Doktorarbeit mit dem Titel „Die dienende Freiheit sozialer Netzwerke“ untersucht er die mögliche verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, soziale Netzwerke medienrechtlich einzuhegen. Torben Klausa studierte Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft und Public Policy in Bonn, Washington, DC, und Berlin und arbeitete unter anderem im Deutschen Bundestag sowie beim Digitalverband Bitkom zu politischen Fragen der Digitalisierung.

Beiträge

Plattformen vs. Politik: Alter Hut statt Zeitenwende

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Einmalig”, ein “folgenreicher Tabubruch” und gar eine “Zeitenwende” – Kommentator*innen staunen über die Sperrung der Online-Konten von Donald Trump. Doch ist die politische Stummschaltung durch große Tech-Konzerne wirklich eine neue Entwicklung? Bereits seit Jahrzehnten ringen (auch) in Deutschland Politik und Gerichte mit der Online-Macht von Big Tech. Und die Erfahrung lehrt, dass es bisher auf drei Elemente ankam: zeitgemäße Regeln, deren konsequente Durchsetzung und – vor allem – politischen Opportunismus.

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MStV – Update und Upgrade der Medienregulierung

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Bald ist der Sack zu: Mit Mecklenburg-Vorpommern ratifiziert das letzte Landesparlament am 28. Oktober den Medienstaatsvertrag – die große Reform der deutschen Medienregulierung ist komplett. Kaum zu früh und nach einem langen steinigen Weg. Die enthaltene AVMD-RL hätte bis September 2020 umgesetzt sein sollen. Die EU-Kommission hat ihre Bedenken erst auf deutschen Druck abgeschwächt. Einige Vorhaben gerieten in Kritik und wurden fallengelassen, andere hingegen blieben – trotz Kritik. Jedenfalls kommt jetzt die Erneuerung des Rundfunkregimes mitsamt einer vielumfassenden Angleichung der Regeln für digitale Medien. Dabei soll die Medienvielfalt vor großen Online-Plattformen geschützt werden.Auf eine abschließende Anpassung des Rechts an die digitale Medienwirklichkeit konnten die Länder sich nicht einigen. Dennoch tritt er in Kürze in Kraft: der erste deutsche Medienstaatsvertrag (MStV).

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