Jede Fachdisziplin kennt ihre eigene Sprache. Und es ist kein Geheimnis, dass Juristen ein besonderes Faible für Abkürzungen haben. Im Medienrecht ist es vor allem die Rundfunkregulierung, die einen mit ihren Abkürzungen und eigenwilligen Sprachwendungen dann und wann in den Wahnsinn treiben kann. Artikel vollständig lesen
Konsolidierte Version des JMStV in der Fassung des 14. RÄStV
Vorbehaltlich noch ausstehender Zustimmungsakte in einzelnen Landtagen werden ab dem 1. Januar 2011 neue Regelungen für den Jugendmedienschutz gelten. Insbesondere steht die Einführung veränderter Bestimmungen zur Kennzeichnung von Internetinhalten an. Hintergrund ist das Inkrafttreten eines novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) zu Beginn des kommenden Jahres.
Telemedicus bietet nun eine erste konsolidierte Fassung des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags zum freien Download an, die die jüngsten Änderungen berücksichtigt.
Es stehen zwei Versionen zur Verfügung:
JMStV in der Fassung des 14. RÄStV (PDF).
JMStV in der Fassung des 14. RÄStV mit hervorgehobenen Änderungen (PDF).
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir letztlich leider keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit geben. Artikel vollständig lesen
Ein Gastbeitrag von Stephan Thomae (FDP), Mitglied des Deutschen Bundestages
Leistungsschutz für Presseverlage als Voraussetzung für fairen Wettbewerb auch im Internet
Über das Internet nehmen die Menschen mehr und mehr Dienstleistungen in Anspruch oder nutzen Informationen. Wir müssen deshalb die notwendigen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass diejenigen, die für die Bereitstellung der Dienstleistungen und Informationen ein Risiko eingehen, die kreativ tätig sind und die sich wirtschaftlich engagieren, ihre Leistungsschutz- und Urheberrechte durchsetzen können. Auch die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage ist in diesem Zusammenhang zu erörtern. FDP und Union haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an.
Artikel vollständig lesen
Zum Ausschluss „presseähnlicher” Online-Dienste aus dem Internet-Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – Zugleich eine Anmerkung zum „Papier-Gutachten”
Ein Gastbeitrag von Professor Dr. Karl-Heinz Ladeur, Bremen/Hamburg
1. Vorbemerkung: Vom „Programmbezug“ der Online-Dienste zum selbstständigen „Telemedien-Angebot“ der öffentlich-rechtlichen Anstalten
In der Kontroverse über Konzeption und Durchführung des Dreistufentests1 für die Bewertung der Telemediendienste der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Allgemeinen sowie die Reichweite des Ausschlusses „presseähnlicher“ Online-Dienste ist eine Grundfrage der Bestimmung der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, d.h. die Legitimation neuer „Angebote“ in der Form von Telemedien in der dualen Rundfunkordnung in den Hintergrund getreten. Vor allem ist wenig beachtet worden, dass die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht nur quantitativ erweitert sondern auch qualitativ völlig neu bestimmt worden ist.2 Bis zum 12. Rundfunkstaatsvertrag (2008) waren die „Onlinedienste“ (jetzt Telemedien) nur durch den „Programmbezug“ bestimmt und begrenzt worden.3 Dieser „Programmbezug“ ist zunächst nur relativ locker („überwiegend“) definiert worden.4 Diese Erweiterung ist später weggefallen. Artikel vollständig lesen
Ein Gastbeitrag von Dr. Arnd Haller, Chefjustiziar Google Nord- und Zentraleuropa
Im Oktober 2009, kurz nach der Bundestagwahl, war die Freude in deutschen Presseverlagen groß: Einigen Presselobbyisten war es in einer politischen Nacht- und Nebelaktion gelungen, maßgebliche Verhandlungsführer des Koalitionsvertrages von der vermeintlichen Notwendigkeit eines sog. Leistungsschutzrechtes für Presseverlage zu überzeugen. Wie sich inzwischen gezeigt hat, war die Absichtserklärung im Koalitionsvertrag, ein Leistungsschutzrecht einführen zu wollen, voreilig. Negative Konsequenzen für andere Wirtschaftszweige, Millionen von Internetnutzern und die Informationsfreiheit in Deutschland waren offenbar weder diskutiert noch ausreichend bedacht worden.
Erfreulicherweise findet inzwischen eine breite Debatte über Sinn und Unsinn eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage statt. Vielen wird jetzt bewusst, dass die beabsichtigte “Stärkung von Qualitätsjournalismus” und die “Aufrechterhaltung von Meinungsvielfalt” durch ein Leistungsschutzrecht nicht gefördert, sondern geradezu konterkariert würde. Artikel vollständig lesen
Falls Sie schon immer mal wissen wollten, wem RTL „gehört”, empfehlen wir die Lektüre der jüngsten Pressemitteilung der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK). Dort wird nämlich deutlich, wie bestechend simpel die Zusammenhänge sind… Artikel vollständig lesen
Die Bedeutung des Datenschutzrechts ist in den letzten Jahren rasant gewachsen. Davon angetrieben hat der Gesetzgeber allein seit dem 1. September 2009 das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dreimal novelliert. Die Änderungen sind mitunter gravierend und für den Rechtsanwender nicht immer sofort zugänglich. Letzteres ist vor allem deshalb der Fall, weil es bislang an entsprechender Kommentarliteratur mangelte.
An genau dieser Stelle setzt der neu erschienene „Taeger/Gabel” an, der auch die BDSG-Novellen I bis III sorgsam berücksichtigt. Damit ist dieser BDSG-Kommentar momentan eines der wenigen Werke, das Aktualität in diesem Bereich beanspruchen kann. Artikel vollständig lesen
Die zuständige Staatskanzlei Rheinland-Pfalz hat nun auch die Gesetzesbegründung zum 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag veröffentlicht. In dem 24seitigen Dokument werden die verabschiedeten Gesetzesänderungen in einer für das Rundfunkrecht relativ ausführlichen Art und Weise dargestellt.
Begründung zum 14. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (PDF).
Am vergangenen Montag hat die Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ihre „Berliner Rede zum Urheberrecht” gehalten. Im Nachgang dazu wurde viel kommentiert und bewertet. Die Einschätzungen von Stefan Engeln mit dem Titel „Keine Netzsperren” ist nicht genug sind dabei besonders zu empfehlen:
„Eines indessen hat die Rede der Justizministerin auch deutlich gemacht und insofern enthielt sie vielleicht doch eine Neuigkeit: Die netzpolitische Lichtgestalt (der FDP), für die mancher sie halten mochte, ist Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nicht. Denn die Agenda, die verkündet wurde, ist weder freiheitlich-liberal noch gar netzpolitisch inspiriert oder durchdacht.”
“Keine Netzsperren” ist nicht genug. Artikel vollständig lesen
Die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz hat den vollständigen Wortlaut des 14. RÄStV veröffentlicht wie er am vergangenen Donnerstag durch die Ministerpräsidenten unterzeichnet worden ist.
Zentraler Bestandteil des 14. RÄStV ist die Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV). Als nächsten Schritt müssen nun noch alle 16 Länderparlamente dieser Novelle zustimmen, damit das Gesetz planmäßig am 1. Januar 2011 in Kraft treten kann.
Vierzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Stand: 10.06.2010, PDF).
Update (12:15 Uhr):
Die FSM hat eine JMStV-Synopse veröffentlicht.
Update (24. Juni 2010, 12:25 Uhr):
JMStV: Gesetzesbegründung zum 14. RÄStV veröffentlicht.
Update (26. Oktober 2010):
Lesefassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags 2011 bei Telemedicus veröffentlicht.
Artikel vollständig lesen