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+++ Marktmacht: Googles Einigungsvorschlag an die EU abgelehnt
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Am 19.11.2013 hat das Landgericht Berlin entschieden: Viele Klauseln aus der Datenschutzerklärung von Google sind zu vage und unbestimmt – und deswegen rechtswidrig. Das Gericht gab damit weitgehend dem Kläger Recht, dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Was genau das Gericht entschied und was das für Google bedeutet, haben wir Bianca Sputnik gefragt. Frau Sputnik ist beim vzbv Referentin im Team Rechtsdurchsetzung. Artikel vollständig lesen