Telemedicus

Autor-Archive

CETA: EU will strafrechtliche Vorgaben streichen

, von 0 Kommentare

Nachdem das Europäische Parlament nach heftigen Protesten ACTA abgelehnt hat, konzentrieren die Proteste sich nun auf CETA. CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) ist ein Handelsabkommen zwischen Europa und Kanada – und das „neue ACTA”, so wird es jedenfalls behauptet.

Die EU-Kommission streitet allerdings ab, dass CETA „ACTA durch die Hintertür sei“. Die Texte seien sehr unterschiedlich und berücksichtigten, dass sich das Parlament gegen ACTA entschieden habe. Grund für Bedenken gibt es allerdings genug: Das Generalsekretariat des Rates der EU hat kürzlich darauf hingewiesen, dass insbesondere die strafrechtlichen Vorgaben denen des ACTA Abkommens ähnelten. Es befürchte, dass ähnliche Proteste wie bei ACTA auch CETA behindern könnten. In Reaktion darauf will die EU in CETA laut European Digital Rights nun keine strafrechtlichen Regelungen mehr vorsehen.

Eigentlich wollten die EU und Kanada CETA noch dieses Jahr unterzeichnen. Vergangene Woche äußerte allerdings EU-Handelskommissar De Gucht, dass die Verhandlungen noch andauerten. Einige Schwierigkeiten seien nur politisch zu lösen. Ob CETA dieses Jahr noch kommt, ist deshalb unklar. Jedenfalls wird die EU wahrscheinlich ihr Möglichstes tun, um Ähnlichkeiten mit ACTA auszuschließen.

Die Meldung bei EDR
EU-Kommission zu CETA (pdf)
Gegenüberstellung von ACTA und CETA bei Michael Geist Artikel vollständig lesen

Filesharing: Alternativen für legale Musik im Netz

, von 0 Kommentare

Viele tun es, die meisten geben es auch zu: Illegales Filesharing. Hauptsache kostenlos, Qualität egal. Die Industrie reagiert, indem sie teuer abmahnt. Sie will die Verbraucher erziehen. Die Verbraucher fühlen sich kriminalisiert und werfen der Industrie vor, keine guten Angebote zu bieten. Vielen fällt es auch schwer, für etwas zu bezahlen, dass man ebenso kostenlos bekommen kann.

Das Verhältnis zwischen Industrie und Verbraucher könnte also kaum schlechter sein. Gerade im Musik-Bereich hat sich in den letzten Jahren allerdings einiges getan. Zahlreiche Angebote für Musik im Netz sind auf den Markt gedrängt. Längst gibt es so viele Dienste, dass man sich fragt: Lohnt sich Filesharing überhaupt noch? Wir haben einmal den Markt überflogen und waren überrascht, zahlreiche Angebote zu finden. Artikel vollständig lesen

Das ACTA-Verfahren vor dem EuGH

, von 0 Kommentare

Am vergangenen Freitag hat die EU-Kommission das ACTA-Abkommen dem EuGH vorgelegt. Der EuGH soll in einem Verfahren nach Art. 218 Abs. 11 AEUV prüfen, ob ACTA mit dem Primärrecht vereinbar ist. Wie wird das Verfahren ablaufen, und welche Ziele hat es? Telemedicus beantwortet die wichtigsten Fragen. Artikel vollständig lesen

Uni Münster schreibt Juniorprofessur für IT-Recht aus

, von 0 Kommentare

Das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Westfälischen-Wilhelms Universität Münster (WWU) schreibt die bundesweit erste Juniorprofessur für IT-Recht aus. Lehrstuhlinhaber Professor Dr. Thomas Hoeren wird diese betreuen. Das Dienstverhältnis soll sechs Jahre dauern und wird durch die RWTÜV-Stiftung (Rheinisch-Westfälische Technische Überwachungsverein e. V.) finanziert. Diese fördert Forschung und Wissenschaft in den Gebieten Sicherheit, Technik und Umwelt.

Eine Juniorprofessur ermöglicht es, Professor zu werden, ohne zu habilitieren. Voraussetzungen sind ein abgeschlossenes Studium und eine besondere Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten. In der Regel beweist dies eine herausragende Promotion. Ein Juniorprofessor übernimmt Lehraufgaben und forscht selbstständig.

Warum IT-Recht?

IT (Informationstechnik) ist in Deutschland rechtlich kaum erforscht. Dies führt dazu, dass die meisten Softwareprojekte beim ersten Versuch scheitern. Professor. Dr. Thomas Hoeren erklärt dies damit, „dass (…) weder Auftraggeber noch Auftragnehmer bei Abschluss des Vertrages wissen, was genau bei einer solch hochkomplexen Entwicklungsaufgabe auf sie zukommt. (…) Da hilft das 100 Jahre alte Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches oft nicht mehr weiter.” Dieses Problemfeld zu erforschen, soll Ziel der Stiftungsprofessur sein. Laut dem Vorstandsvorsitzenden der Stiftung soll sich der Inhaber der Professur „mit der Frage beschäftigen, wie sich die permanent erforderlichen Änderungen im Verlauf eines Softwareprojektes in rechtlich klare Sollvorgaben fassen lassen.”

Ein hochinteressantes Gebiet und ein Sprungbrett in eine (nicht unbedingt nur) akademische Karriere.

Zur Stellenausschreibung der WWU.

Zur Pressemitteilung der WWU. Artikel vollständig lesen

EU-Kommission legt dem EuGH ACTA vor

, von 0 Kommentare

Die EU-Kommission hat Mittwoch beschlossen, das umstrittene ACTA-Abkommen vom EuGH prüfen zu lassen. Laut dem zuständigen Handelskommissar De Gucht soll der Gerichtshof feststellen:

(…) ob ACTA in irgendeiner Weise mit den europäischen Grundrechten und Grundfreiheiten, wie der Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit, dem Datenschutzrecht und dem Recht des geistigen Eigentums, unvereinbar ist.

EU-Abgeordnete der Grünen und Liberalen hatten schon im Dezember eine Prüfung durch den EuGH gefordert. Dem schloss sich vergangene Woche auch EU-Justizministerin Reding an. Artikel vollständig lesen

Vorsitzender der EVP-Fraktion: „Acta ist am Ende“

, von 0 Kommentare

Die Webseite Cuej.info schreibt:

Der Vorsitzende der Fraktion der Europäischen Volkspartei im EU-Parlament, Joseph Daul, hat Dienstagabend (…) geäußert, dass dieses dem ACTA Abkommen nicht zustimmen werde. „Acta ist am Ende“ sagte er, und erklärt die Demotivation der Konservativen im Parlament angesichts des unerwarteten Ausmaßes der Proteste. Seine Meinung nimmt noch nicht die Stellungnahme der EVP vorweg, die Mittwoch bekannt gegeben werden sollte.

Die EVP ist die größte Partei im EU-Parlament. Die Äußerung ihres Vorsitzenden lässt eine Tendenz erkennen: Die Proteste zeigen Wirkung. Auch Deutschland hatte schon vergangenen Freitag bekanntgegeben, ACTA vorerst nicht zu unterzeichnen.

Zur Meldung auf cuej.info.
Telemedicus zu den Protesten,
Telemedicus zu den umstrittenen Punkten von ACTA. Artikel vollständig lesen

Kino.to: Premium-Nutzern droht Strafverfolgung

, von 0 Kommentare

Wie heise online berichtet, prüft die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Strafverfahren gegen bestimmte kino.to Nutzer zu eröffnen. Sie konnte in vielen Fällen tatsächlich ermitteln, wer was wie oft aufgerufen hat.

Telemedicus hat bereits ausführlich die möglichen Konsequenzen für die Nutzer geprüft. Nach wie vor ist es umstritten, ob es rechtswidrig ist, die Streams nur anzuschauen.

Die Generalstaatsanwaltschaft will die Nutzer allerdings nicht deswegen verfolgen:

(Man) habe […] nicht vor, aus diesem Streaming-Konsum Urheberrechtsverletzungen herzuleiten. […] Wir werden nicht die gesamte Nutzerschaft von Kino.to kriminalisieren.

Die Staatsanwaltschaft hat vielmehr die sogenannten Premium-Kunden im Visier. Diese konnten gegen einen gewissen Betrag unbegrenzt und werbefrei auf die Streams von kino.to zugreifen.

(Es) werde geprüft, ob man die zahlenden Nutzer belangen könnte, weil sie mit ihren PayPal-Überweisungen gewerbliche Urheberrechtsverletzungen der Kino.to- Betreiber finanziell unterstützt haben.

Es ist daher wohl weiter unwahrscheinlich, dass diejenigen, die Kino.to ohne Abonnement genutzt haben, strafrechtlich verfolgt werden.

Zur Meldung auf heise online.
Telemedicus zu den möglichen Konsequenzen für die Nutzer.
Telemedicus zur Strafbarkeit der Nutzer im Detail. Artikel vollständig lesen

Anti-ACTA jetzt auch in Deutschland

, von 0 Kommentare

Nach europaweiten Demonstrationen regt sich nun auch in Deutschland breiter Protest gegen das ACTA-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement). Ziel ist es, das EU-Parlament daran zu hindern, dem Abkommen zuzustimmen. Der 11. Februar soll ein europaweiter Protesttag werden. Artikel vollständig lesen

EU unterzeichnet ACTA-Abkommen

, von 0 Kommentare

Eine EU-Delegation hat heute in Tokio das so genannte ACTA-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) unterzeichnet.

ACTA ist ein völkerrechtliches Abkommen zum Schutz von Immaterialgüterrechten. Es soll einen Rahmen bilden, um solche Rechte international besser durchsetzen zu können. Das Abkommen selbst schafft kein Recht; die Mitgliedsstaaten müssen die Vorgaben erst innerstaatlich umsetzen.

ACTA wird heftig kritisiert. Die Verhandlungen fanden zum größten Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Erst auf wiederholten Druck wurden die Verhandlungstexte veröffentlicht. Besonders im Zusammenhang mit Aktionen gegen SOPA und PIPA wurde in den letzten Wochen gegen ACTA demonstriert.

Bis das Abkommen endgültig in Kraft tritt, müssen neben dem EU-Parlament jetzt noch die Parlamente der Mitgliedstaaten zustimmen.

Die Meldung auf Netzpolitik.
Expertengruppe kritisch zu ACTA. Artikel vollständig lesen

Kritische Reaktionen auf Abschaltung von „Grooveshark“

, von 0 Kommentare

Grooveshark” Nutzer finden seit Mittwoch nur noch folgende Mitteilung:

Aufgrund unverhältnismäßig hoher Betriebskosten stellt Grooveshark den Zugriff aus Deutschland ein. (…) Wenn Sie die Betriebskosten für Anbieter wie Grooveshark herabsetzen wollen, können Sie eine höfliche Nachricht an die GEMA zu schicken.

„Grooveshark” hat Musik als Webstream angeboten. Solche Angebote fallen unter das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19 a Abs. 1 UrhG. Artikel vollständig lesen

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory