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Vertragsfragen im Zusammenhang mit KI

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Dieser Artikel ist Teil der Artikelreihe „Künstliche Intelligenz”.

I. Einleitung

Anfang des Jahres 2017 warf ein Vorfall bei der Verwendung von Amazons „Echo“ die Frage nach der Verantwortlichkeit von über virtuelle Assistenten ausgeführte Bestellungen auf: Ein Nachrichtensprecher erzählte von einem Kind, das mit „Alexa“ sprach und dabei versehentlich ein Puppenhaus und dänische Butterkekse bestellte. Seine Beschreibung dieses Vorgangs führte wiederum in den Haushalten, die das Echo verwendeten und die Nachrichtensendung verfolgten, dazu, dass Alexa auch dort versuchte, ein Puppenhaus zu bestellen.

Automatisiert agierende, virtuelle Assistenten wie „Alexa“ helfen uns, unkompliziert und sprachgesteuert Bestellungen im Netz zu tätigen. Stärker automatisierte Systeme, wie der „Instant Ink“ Tinten-Lieferservice von HP, nehmen Bestellungen sogar ohne konkrete menschliche Interaktion vor, agieren dabei aber jedenfalls noch nach voreingestellten Bedingungen. Gänzlich autonom agierende Systeme werden aller Voraussicht nach künftig auch ohne derartige Voreinstellungen in der Lage sein, Entscheidungen für ihren Inhaber zu treffen. So wird dem autonomen Kühlschrank zwar auch ein Ziel vorgegeben. Er wird allerdings nicht aufgrund vorherig festgelegter, deterministischer Parameter tätig, sondern gibt sich eigene Regeln. Der autonome Kühlschrank, der mit den restlichen Smart Devices seines Inhabers vernetzt ist, kann den digital geführten Kalender abrufen und bei dort vermerkten Ereignissen durch die Bildung eigener Algorithmen entsprechend reagieren. Auf diese Weise ermittelt der Kühlschrank, welche Lebensmittel er wann in welcher Menge ordern muss, prüft deren Verfügbarkeit bei verschiedenen Online-Lieferservices, vergleicht Preise und Lieferzeiten und tätigt die Bestellung.

Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen bilden die technischen Grundlagen, die es einem System erst erlauben, automatisiert oder autonom zu agieren. Die rechtlichen Grundlagen, die die Einbindung automatisiert oder autonom agierender Systeme in Rechtsgeschäfte ihrer Inhaber konkretisieren, stehen weitestgehend noch zur Diskussion. Der vorliegende Artikel wirft einen Blick auf Vertragsfragen im Zusammenhang mit KI. Artikel vollständig lesen

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