Das Informationsrecht wird derzeit geprägt von politischen Versuchen, „Netzwerke“ und „Plattformen“ regulatorisch zu erfassen (ausführlich dazu der Telemedicus Soko-Tagungsband 2016 – Die Macht der Plattformen). Viele dieser Vorschläge – zuletzt der Gesetzesentwurf zum „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ – konzentrieren sich einseitig auf bestimmte Aspekte von „Plattformen“, verlieren dabei aber das Gesamtbild aus den Augen.
Aus diesem Grund veröffentliche ich nachfolgend, gekürzt und auf Telemedicus angepasst, einen Auszug aus den Kapiteln 6.2, 6.3 und 13.1 meiner Doktorarbeit „Must Carry: Übertragungspflichten auf Digitalen Plattformen“ (PDF-Download). Die Doktorarbeit befasst sich mit der medienrechtlichen Plattformregulierung, die in den §§ 52 ff. des Rundfunkstaatsvertrags niedergelegt ist. Die nachfolgenden Abschnitte betreffen aber die Intermediärsregulierung allgemein. Artikel vollständig lesen
Am 1. und 2. Juli 2017 findet wieder die Telemedicus Sommerkonferenz statt: Diesmal zum Thema „Das Recht (in) der digitalen Welt: Zwischen Algorithmen, autonomen Systemen und Disruption”. Wir erwarten einen spannenden Kreis aus Sprecher- und TeilnehmerInnen.
In diesem Jahr möchten wir erstmals dazu einladen, sich bei uns als SprecherIn selbst vorzuschlagen. Wer also Lust hat, vor einem spannenden und aufgeschlossenen Publikum seine Ideen und Ergebnisse zu präsentieren, ist gerne eingeladen, uns einen Vorschlag zu übermitteln. Insbesondere freuen wir uns über Vorschläge zu den folgenden Themen:
Diese Themen sind aber nicht gesetzt – weder dem Titel nach, noch inhaltlich. Wer also ein spannendes Thema hat, bei dem es um digitale Innovation und Recht geht, kann das gerne unabhängig von der genannten Liste tun.
Einsendungen sollten bitte geschickt werden an redaktion@telemedicus.info. Eine Einsendung sollte einerseits eine Kurzbeschreibung des Vortragsthemas, andererseits eine Kurzbiografie des/der SprecherInnen umfassen. Es sind also keine Vortragsmanuskripte, Präsentationen oder längere Bewerbungen notwendig, zwei Seiten maximal sind ausreichend.
Die Telemedicus Sommerkonferenz hat ausdrücklich das Ziel, auch jungen und eher unkonventionellen SprecherInnen eine Bühne zu bieten. Die Einladung geht also ausdrücklich und gerade auch an DoktorandInnen, wissenschaftliche MitarbeiterInnen, StudentInnen und PraktikerInnen. Wichtig ist uns, dass der Betrag inhaltlich Hand und Fuß hat und auf eine das Publikum ansprechende Weise präsentiert wird. Wir sind in dem Zusammenhang auch offen für alternative Darstellungsformate.
Einsendungsschluss ist der 15. Februar 2017.
Weitere Informationen zur Soko17 gibt es in unserem „Save the Date“-Artikel. Artikel vollständig lesen
Ein Kommentar von Simon Assion.
Über die neue „Digitalcharta” ist in den vergangenen Tagen viel geschrieben worden. Es geht um den Versuch von Meinungs-, Wirtschafts-, und Medienführern, einen neuen Grundrechtekatalog zu erfinden – im kleinen Kreis, und mit zweifelhaftem politischem Anspruch (die Details sind umstritten). Aber es geht auch um die Inhalte der Charta, die viele Beobachter für unausgegoren halten, und um die Frage, ob es eine solche Charta überhaupt braucht.
Den vielen kritischen Kommentaren ist eigentlich wenig hinzuzufügen. Drei Aspekte möchte ich aber noch ergänzen. Artikel vollständig lesen
Ein Gastbeitrag von Dr. Malte Engeler
Die mit reichlich Presseunterstützung und prominenten Fürsprecher_innen am 30. November veröffentlichte Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union ist seit dem 03. Dezember nur noch eine BETA, eine Version 0.8, ein „Aufschlag“.
Es war also alles nicht so gemeint?
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Vergangene Woche hat der EuGH in der Rechtssache „McFadden“ entschieden (Urteil vom 15. September 2016, Rs. C-484/14). Die Entscheidung beruht auf einem Musterverfahren, das der Piratenpartei-Politiker Tobias McFadden angestrengt hatte. Ziel: Eine Haftungsfreistellung für die Anbieter offener WLANs mit Internetzugang. Dieses Ziel hat McFadden nicht (ganz) erreicht, aber die Entscheidung des EuGH hat dennoch in einigen Punkten für Klarheit gesorgt – auch im Sinn der WLAN-Betreiber. Fünf Fragen und Antworten zum Urteil – und eine Zusatzfrage. Artikel vollständig lesen
Eine Stellungnahme von Simon Assion
Ich denke, es ging nicht nur mir so. Die Bilder von älteren Männern, die durch Dresdens Straßen ziehen, „Lügenpresse“ skandieren und dabei wütend ihre Fäuste schütteln, haben mich durchaus erschreckt. Nicht wegen der drastischen Wortwahl. Sondern deshalb, weil es ältere Männer waren. Also keine Gruppe, von der man radikale Systemkritik sonst gewöhnt ist – und erst Recht nicht am Mediensystem. Was treibt diese Menschen auf die Straße? Artikel vollständig lesen
Kurzer Hinweis in eigener Sache: In der aktuellen Ausgabe der PinG, die eine „Schwerpunktausgabe Dateneigentum” aufgelegt hat, ist ein Aufsatz von Lea Mackert und mir erschienen. Titel: Verträge über Daten – Eine Praxischeckliste.
Aus dem Abstract:
Der folgende Beitrag fasst die rechtlichen Anforderungen an die Vertragsgestaltung zusammen, wenn Daten der zentrale Leistungsgegenstand eines Vertrages sind. Es geht nicht um Verträge mit dem Hauptzweck „Datenschutz“, sondern um Verträge, in denen Daten als Handelsware und Wirtschaftsgut behandelt werden. Solche Verträge können sich sowohl auf personenbezogene als auch auf nicht-personenbezogene Daten beziehen. Beide Kategorien von Daten sind wirtschaftlich relevant.
„Daten“ sind verkörperte Informationen und damit Regelungsobjekt verschiedener Rechtsgebiete. Zu berücksichtigen sind v. a. Anforderungen des Geheimnisschutzes nach wettbewerbs- und strafrechtlichen Vorschriften, des Urheberrechts, des allgemeinen Schuldrechts, und – soweit es um personenbezogene Daten geht – des Datenschutzrechts.
Die Idee des Artikels ist es, so knapp wie möglich die wichtigsten rechtlichen Gesichtspunkte zu nennen, die man bei der Vertragsgestaltung im Kontext „Dateneigentum” beachten muss. Der Beitrag ist als knappe „Checkliste” gedacht, nicht als ausführliche Abhandlung des Themas.
Der Beitrag kann online kostenpflichtig erworben werden und ist außerdem über die einschlägigen Online-Archive abrufbar. Wer mich direkt anschreibt, bekommt gerne eine Privatkopie: s.assion@telemedicus.info.
Die PinG-Ausgabe 04/2016 ist ganz allgemein sehr lesenswert.
Weitere Informationen auch auf der Telemedicus-Themenseite zum „Internet der Dinge”. Artikel vollständig lesen
+++ Überwachung: Kabinett beschließt Gesetzesentwurf zur Auslands-Auslands-Fernmeldeaufklärung des BND
+++ BMWi veröffentlicht Referentenentwurf zur GWB-Novelle
+++ Elektronische Signaturverordnung eIDAS ist gestartet
+++ Weitere Ermittlungen der EU-Kommission gegenüber Google
+++ USA: Erster tödlicher Unfall mit einem selbstfahrenden Auto
+++ Brexit: Diskussionen über mögliche Folgen für das Informationsrecht Artikel vollständig lesen
Drei kurze Updates zum Vortrag zum „Internet(recht) der Dinge”, den ich auf der vergangenen Telemedicus Sommerkonferenz gehalten habe: Artikel vollständig lesen
Ein Gastbeitrag von Pierre Schmitt
Viele Diensthandys dürfen auch privat genutzt werden. Das wirft eine Reihe rechtlicher Fragen auf: Wann muss das Handy eigentlich eingeschaltet sein? Wie steht es um die IT-Sicherheit, wenn das Smartphone sich beim privaten Surfen mit Malware infiziert? Darf der Arbeitgeber nachschauen, welche Gespräche der Arbeitnehmer geführt hat? Oder sogar die E-Mails des Arbeitnehmers checken? Artikel vollständig lesen