Anmerkung zum Urteil des AGH Berlin v. 14.11.2019, I AGH 6/18
Im Juni 2018 hatten mehrere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, koordiniert durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verklagt. Die Klage richtete sich gegen die Sicherheitsarchitektur des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA), welche keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vorsieht. Der Anwaltsgerichtshof Berlin (AGH) hat die Klage am 14. November 2019 abgewiesen. Artikel vollständig lesen
Vieles von dem, was man sich früher nur in Science-Fiction-Romanen vorstellen konnte, ist mittlerweile Realität – oder wird es wahrscheinlich bald werden. Intelligente Geräte erobern unseren Alltag, Roboter können immer komplexere Aufgaben übernehmen.
Das stellt sowohl Philosophen als auch Juristen vor neue Herausforderungen: Ist das, was technisch möglich ist, auch wünschenswert? Wer trägt die Verantwortung für intelligente Maschinen und Algorithmen? Der Hersteller, der Anwender – oder der Roboter selbst? „Vielleicht müssen wir ein neues Konzept von Verantwortung entwickeln“, so Dr. Janina Sombetzki, Philosophin an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Artikel vollständig lesen
Der Innenausschuss hat heute für den – modifizierten – Gesetzentwurf zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft gestimmt. Dieser soll die Auskunftspflichten von Providern gegenüber Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden auf eine neue rechtliche Grundlage stellen. Damit sollen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus einem Beschluss vom Januar letzten Jahres umgesetzt werden. Der Entwurf war in den letzten Monaten und auf einer Sachverständigen-Anhörung am Montag vergangener Woche heftiger Kritik ausgesetzt. Daraufhin haben sich Regierungskoalition und SPD auf einige leichte Änderungen verständigt. Trotz der nach wie vor bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken soll der geänderte Entwurf morgen im Bundestag verabschiedet werden.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Bestandsdatenauskunft durch Provider neu regeln soll. Damit reagiert die Regierung auf einen Beschluss des BVerfG von Ende Januar diesen Jahres. Darin hatte das BVerfG die bisherigen Vorschriften in § 113 TKG für teilweise verfassungswidrig erklärt. Kritiker befürchten eine zunehmende Überwachung der privaten Kommunikation im Internet. Das Bundesinnenministerium betont hingegen, dass durch die Gesetzesänderungen keine neuen Befugnisse für die Behörden geschaffen werden.
Es stellt sich die Frage: Sorgt der Gesetzesentwurf nur für Rechtsklarheit? Oder soll eine Art „Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür”eingeführt werden?
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Lässt sich privates Filesharing entkriminalisieren? Wie steht es um die Kultur-Flatrate? Derartige Reformvorschläge sind in der Politik salonfähig geworden. Doch lassen sie sich auch rechtlich realisieren?
Christian Rath, rechtspolitischer Korrespondent der taz, setzt sich mit dieser Frage auseinander. Dabei beleuchtet er nicht nur die verfassungs- und europarechtlichen Hürden, sondern zeigt auch, wie völkerrechtliche Verträge dem Gesetzgeber die Hände binden. So äußert sich Rath etwa zum TRIPS-Abkommen, dem Vorgänger von ACTA:
TRIPS verpflichtet die beteiligten Staaten, in ihrem nationalen Recht wirksamen Rechtsschutz gegen viele Arten von Urheberrechtsverletzungen vorzusehen. Staaten, die diese Pflichten verletzten, können vor einem WTO-Streitschlichtungspanel verklagt werden. Hier dürfte es deshalb Probleme mit einer völligen Entkriminalisierung des Filesharing geben.
Die EU-Kommission hat Google am Montag zu Zugeständnissen im laufenden wettbewerbsrechtlichen Verfahren aufgefordert. In dem Schreiben nennt die EU-Kommission erstmals die Punkte, in denen sie einen möglichen Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht sieht. Bedenken bestehen insbesondere hinsichtlich einer Benachteiligung von Konkurrenten in den Suchergebnissen. Dem Konzern wird vorgeworfen, dadurch seine marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen.
Die Ermittlungen gegen Google dauern bereits seit November 2010 an. Damit war die Kommission den Beschwerden von anderen Suchmaschinenbetreibern nachgegangen. Um eine Entscheidung der Kommission zu vermeiden, muss Google in den nächsten Wochen auf deren Bedenken eingehen und Änderungen vorschlagen. Andernfalls drohen dem Konzern Abhilfemaßnahmen und Bußgelder von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat eine Überprüfung von mehr als 13.000 bayerischen Webseiten auf ihren datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics durchgeführt. Es kommt zu dem vernichtenden Ergebnis, dass das von 2.449 Anbietern genutzte Tracking-Tool in nur 78 (d.h. 3%) der Fälle datenschutzkonform verwendet wurde.
Die vom BayLDA programmierte Software prüfte die Webseiten anhand der folgenden Vorgaben:
Konkret ist jeder einzelne Webseitenbetreiber in der Pflicht, Google Analytics nur einzusetzen, wenn
• der von Google vorbereitete Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung schriftlich abgeschlossen worden ist,
• die Datenschutzerklärung auf der Webseite auf den Einsatz von Google Analytics und die bestehenden
Widerspruchsmöglichkeiten hinweist und über die damit verbundenen Datenverarbeitungen aufklärt,
• die Anonymisierungsfunktion im Quellcode eingebunden ist und,
• falls diese Anonymisierungsfunktion bisher nicht eingesetzt war, ein bisher bestehendes Google-Analytics-Profil geschlossen wird, um die Löschung (der noch nicht datenschutzkonform generierten) Altdaten sicherzustellen.
Damit knüpft das BayLDA an die Verhandlungen des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten mit Google um eine Anpassung des Dienstes an. Schon im November 2009 hatte der Düsseldorfer Kreis – das gemeinsame Gremium der Datenschutzbeauftragten – die Voraussetzungen formuliert, unter denen die Analyse des Nutzerverhaltens bei Internetangeboten datenschutzrechtlich zulässig sei.
Das BayLDA hält auch an der Auffassung fest, dass es sich bei der Verwendung von Google Analytics um eine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des § 11 BDSG handelt. Ein Bußgeldverfahren soll den bayerischen Webseitenbetreibern allerdings erst drohen, wenn diese sich nach entsprechender Aufforderung einer Anpassung des Tools verweigern.
Zur Pressemitteilung des BayLDA.
Zur Meldung bei Internet-Law.de. Artikel vollständig lesen