Ein Gastbeitrag von Prof. Dr. Bernd Holznagel LL.M. und Dr. Pascal Schumacher
Das Bundeskabinett hat am 2. März den Entwurf einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Der Gesetzentwurf setzt die neuen europäischen Richtlinienvorgaben zur Telekommunikation in nationales Recht um.
Ziel der Regelungen ist es, verbesserte Rahmenbedingungen für den Wettbewerb im Telekommunikationssektor zu schaffen. Auch der Verbraucherschutz wird mit dem Gesetzentwurf gestärkt. Hierzu gehören unter anderem Regelungen zum Anbieterwechsel sowie zur erleichterten Mitnahme der Rufnummer beim Wechsel des Anbieters.
Das ITM hat eine erste Übersicht mit den wesentlichen Änderungen des Gesetzentwurfs erstellt. Artikel vollständig lesen
Ein Gastbeitrag von Prof. Dr. Holznagel LL.M., Münster.
1. Begriff und Gefährdungslagen
Netzneutralität ist eine Bezeichnung für die neutrale Datenübermittlung im Internet. Herkömmlicherweise transportiert das Internet Daten „unwissend“ in Paketen. Nach dem Best-Effort-Prinzip werden alle Datenpakete gleich behandelt. Das Internet ist damit nach dem traditionellen Verständnis dienste- und applikationsneutral. Aufgrund der explosiven Zunahme datenintensiver Dienste wie z.B. YouTube befürchten die TK-Anbieter eine Verstopfung ihrer Netze. Neue Netzwerkmanagementtechniken ermöglichen es ihnen nun, den Datentransport je nach Verkehrslage und ökonomischem Bedürfnis zu kontrollieren. Zudem sind die Margen im Breitband-Geschäft zu gering. Google und Co. würden zwar den mit Abstand meisten Datenverkehr verursachen, kämen aber zu einem unangemessenen Prozentsatz für die verursachten Kosten auf. Die TK-Anbieter fordern daher hinreichende Gestaltungsspielräume für die Einführung von Quality-of-Service-Diensten und entsprechenden Preismodellen. Artikel vollständig lesen