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MStV – Pflichten für Telemedien: Journalistische Sorgfalt und Social Bots

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Geht es nach den Ländern, ist das Inkrafttreten des Medienstaatsvertrages nur noch eine Frage der Zeit. Quasi in letzter Minute haben sie damit auch den Weg frei gemacht, um bestimmte journalistische Online-Angebote unter die Aufsicht der Landesmedienanstalten zu stellen. Auch für die Betreiber von Social Bots kommen neuen Regeln, diese müssen ihre Angebote entsprechend kennzeichnen. Das Bemühen der Staatsvertragsgeber um eine zeitgemäße Medienregulierung bringt damit auch neue Pflichten für Anbieter von Telemedien mit sich, die in der Öffentlichkeit bislang weniger im Fokus stehen. In beiden Fällen sind jedoch die Anwendungsbereiche noch unklar – und die Auswirkungen der Regulierung wohl äußerst beschränkt.

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IFG-Klagen: Mehr Ansprüche auf Informationen vom Bundestag

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Mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) kann jeder Bürger vom Staat Auskünfte verlangen. Viele IFG-Anfragen scheitern aber an den zahlreichen Ausnahmen, so auch zahlreiche Informationsbegehren an den Bundestag. Das parlamentarische Handeln des Parlaments ist vom Anwendungsbereich des IFG nämlich nicht umfasst. Anwendung findet das Gesetz nach § 1 Abs. 1 S. 2 IFG nur, soweit der Bundestag öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Die Grenzziehung ist schwierig und hat in der Vergangenheit häufig zur Ablehnung von Anfragen geführt.

In gleich zwei aktuellen Fällen haben sich Gerichte nun mit der Frage beschäftigt, wann der Bundestag zur Auskunft nach dem IFG verpflichtet ist. Artikel vollständig lesen

Überblick Informationsfreiheit: Ansprüche gegen den Staat

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Die Möglichkeit, staatliches Handeln kontrollieren zu können, gehört zu den wesentlichen Merkmalen eines Rechtsstaates. Es ist eines der wichtigsten Bürgerrechte, Entscheidungsprozesse in Staat und Verwaltung kritisch hinterfragen zu können. Zur demokratischen Meinungs- und Willensbildung ist es daher unabdingbar, sich über behördliche Verfahren umfassend informieren zu können.

In einer Zeit, in der auch Behörden zunehmend digital arbeiten, liegt die Idee völliger Verwaltungstransparenz nahe. Sie kollidiert aber mit den althergebrachten Grundsätzen des Aktengeheimnisses und der Vertraulichkeit der Verwaltung im deutschen Recht. Früher waren Anträge auf Informationszugang daher an das Vorliegen eines berechtigten Interesses geknüpft.

Durch die Einführung von Gesetzen zur Informationsfreiheit ist es seit einigen Jahren ohne weitere Voraussetzungen möglich, an Dokumente zu kommen. In der Praxis lauern aber noch etliche Hürden auf dem Weg zur Akteneinsicht. Ein kurzer Überblick über die Voraussetzungen, über IFG-Anfragen Informationen zu erhalten. Artikel vollständig lesen

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