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Gutachten: Adblocker verfassungsrechtlich zulässig

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Verletzen Adblocker die Grundrechte von Medienunternehmen? Und welche verfassungsrechtlichen Vorgaben sind bei möglichen Verboten von Adblockern zu berücksichtigen?

Mit diesen Fragen hat sich der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio in einem hier erstmals veröffentlichten Gutachten befasst. Der Staatsrechtler kommt in dem von der Eyeo GmbH (Adblock Plus) in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten zu dem Schluss, dass digitale Adblocker – auch mit einer entgeltlichen Whitelist-Funktion – verfassungsrechtlich zulässig sind und kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf zum Schutz der Medienunternehmen besteht. Artikel vollständig lesen

OLG Köln: Bezahltes Whitelisting von Adblock Plus unzulässig

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Das OLG Köln hat am 24. Juni ein weiteres Urteil im Rechtsstreit zwischen Axel Springer und dem Werbeblocker Adblock Plus gefällt (Az.: 6 U 149/15). Im Berufungsverfahren hat das bekannte Medienhaus erstmals einen Teilerfolg errungen. Wie zuvor in der mündlichen Verhandlung bereits angedeutet, hält das Gericht das Geschäftsmodell der Beklagten – das bezahlte Whitelisting – für unzulässig. Die Entscheidung stellt zugleich die erste Niederlage des Kölner Unternehmens Eyeo dar. Hier eine Analyse der Urteilsgründe: Artikel vollständig lesen

EU-Kommission: Adblocker-Detektoren fallen unter ePrivacy-Richtlinie

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Alexander Hanff, CEO von Think Privacy Inc., hat diese Woche auf Twitter ein interessantes Dokument veröffentlicht, welches für einiges Aufsehen gesorgt hat. Aus dem publik gemachten Schreiben der EU Kommission geht hervor, dass der Einsatz von Adblocker-Detektoren nach Ansicht der Kommission in den Anwendungsbereich der ePrivacy-Richtlinie fällt und sich hieran messen lassen muss. In einem Brief an Präsident Juncker hatte Hanff zuvor um eine Stellungnahme gebeten und unter anderem gefragt, inwiefern Artikel 5 Abs. 3 der Richtlinie für den Einsatz von Adblocker-Erkennungstechnik zu beachten ist. Artikel vollständig lesen

Süddeutsche Zeitung unterliegt gegen Adblock Plus

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Das Landgericht München I hat eine Klage der Süddeutschen Zeitung gegen den Werbeblocker Adblock Plus abgewiesen (Urteil vom 22.03.2016, Az. 33 O 5017/15). Damit folgt das Gericht dem bisherigen Trend in der Rechtsprechung, wonach der Vertrieb von Werbeblockern grundsätzlich als rechtskonform eingestuft wird. Die Eyeo GmbH als Hersteller von Adblock Plus hatte sich schon in der Vergangenheit in zahlreichen Gerichtsverfahren (erfolgreich) zu Wehr gesetzt. Artikel vollständig lesen

Adblocker: Verlage blocken zurück

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Das Thema Adblocker ist im Netz zurzeit wieder präsent wie nie und sorgt für neue Diskussionen, welche für einige Beteiligten zuweilen auch juristische Konsequenzen haben. Momentan sorgen die großen Verlagshäuser Axel Springer und Gruner+Jahr für Aufsehen. Diese beginnen damit, Nutzer von Adblockern von ihren kostenfreien und werbefinanzierten Angeboten auszusperren. Hiergegen wehren sich wiederum bereits die ersten Nutzer und umgehen die Anti-Werbeblocker. Die Debatte um den Einsatz von Adblockern im Internet ist damit erneut entbrannt und hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Bei dem andauernden Katz-und-Maus-Spiel, welches sich derzeit vorwiegend auf die technische Ebene verlagert hat, sind allerdings schon die ersten neuen juristischen Scharmützel bekannt.
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Update: Axel Springer vs. Adblock Plus

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Das Landgericht Köln verhandelte heute zu dem Verfahren Axel Springer SE gegen Adblock Plus. Dies ist der dritte Rechtsstreit, in dem sich die Softwareschmiede Eyeo aus Köln gegen prominente Kläger aus der Medienbranche zu Wehr setzen muss. Diese beklagen Umsatzeinbußen wegen entgangener Werbeeinnahmen und versuchten bisher vergeblich gerichtlich gegen die Entwickler des Werbeblocker Tools vorzugehen.

Nächster Erfolg erwartet

Die Chancen stehen dabei sehr gut, dass auch das Verfahren in Köln zu Gunsten der Beklagten entschieden wird. „Wir neigen dazu, die Klage insgesamt abzulehnen“, zitiert Heise den Vorsitzenden Richter. Es wäre der dritte Erfolg nach den Verfahren in Hamburg und München. Das Gericht in Köln hatte zwar in einem Beschluss im Vorfeld seine Bedenken gegen die Zulässigkeit des Geschäftsmodells des Werbeblockers geäußert. Es bestünde danach die Möglichkeit, dass durch die bezahlte Aufnahme bestimmter Werbung auf die Whitelist gegen lauterkeitsrechtliche Vorschriften verstoßen werde. Jedoch sind diese Zweifel wohl nunmehr ausgeräumt. Auch sei ein Verbot des Werbeblockers ohne diese Funktion offensichtlich keine Hilfe für den Kläger. Vielmehr sei dann jegliche Werbung geblockt. Das helfe der Klägerin aber in keiner Weise weiter. Diese hatte sich bekanntlich durch den Verlust von Werbeeinnahmen beeinträchtigt gefühlt.

Letztes Wort BGH?

Insgesamt ist diese „Tendenz“ des Gerichts, insbesondere nach den bisher ergangenen Urteilen und fast identischer Sachlage, (wieder) keine Überraschung. Das Urteil aus der Stadt am Rhein wird am 15. September erwartet. Axel Springer hat aber schon angekündigt, notfalls in die nächste Instanz zu gehen. Zudem ist in der Sache ein Grundsatzurteil vom BGH zu erwarten. Es bleibt also weiterhin spannend.

Beiträge auf Telemedicus zu Adblock Plus:
Der Streit um Adblock Plus und die Zukunft von Adblockern
Adblock Plus: Sieg gegen TV-Branche und neue Entwicklungen
LG Hamburg: Erster Erfolg für Adblock Plus Artikel vollständig lesen

Apple Music – die nächste Revolution?

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Gestern hat Apple im Rahmen der eigenen Entwicklerkonferenz WWDC 2015 in San Fransico seinen neuen Musikdienst Apple Music vorgestellt.

Der neue Musik-Service wird ab Ende Juni für alle Apple Nutzer zu Verfügung stehen, später soll auch die Plattform Android unterstützt werden. Das Besondere: Der Dienst soll für die Konsumenten, als auch für Musiker die „kompletteste“ Plattform für Musikservices im Internet und damit im Vorteil gegenüber den übrigen Mitbewerbern sein.

Spotify CEO Daniel Ek ließ die Ankündigung jedoch unbeeindruckt, er twitterte kurz nach der Ankündigung „Oh, ok“ (Tweet bereits wieder gelöscht). In der Tat ist Apple zumindest auf dem Markt des Musik-Streamings spät dran. Jedoch hatte Apple schon im Vorfeld – in rechtlich bedenklicher Weise – versucht eine grundsätzliche Paywall für Musik-Streamingdienste auf dem Markt durchzusetzen, auch Freemium Angebote wie Youtube versuchte der iPhone Hersteller laut Berichten auf The Verge zu untergraben. Artikel vollständig lesen

Demonstration in Berlin: Juristen gegen Totalüberwachung

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Die parteiunabhängige Hamburger Initiative „Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung“ rief am letzten Samstag zu einer Demonstration gegen die anlasslose digitale Vollüberwachung der Bevölkerung vor dem Bundeskanzleramt in Berlin auf. Ziel der Initiative ist es die Öffentlichkeit für die bislang völlig unterschätzten Gefahren der Totalüberwachung zu sensibilisieren. Vom Veranstalter waren nicht nur Rechtsanwälte und Juristen eingeladen, es sollten mit allen Bürgern gemeinsam ein Zeichen gegen verdachtslose Massenüberwachung gesetzt werden. Und dies vor dem Wohnzimmer der Bundeskanzlerin.
Anlass der Demonstration war der 2. Jahrestag der Enthüllungen von Edward Snowden, über die weltweite verfassungswidrige Massenüberwachung durch die nationalen Geheimdienste.

Teils prominente Redner waren eingeladen und waren aufgefordert ihre Botschaft und Sicht der Dinge zum Thema zu äußern. Selbstverständlich waren dabei die geplante Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, der geplante Straftatbestand der Datenhehlerei als auch der BND/NSA Überwachungsskandal die Hauptthemen. Für die bis zu 300 robentragenden Rechtsanwälte, die zu der Veranstaltung gekommen waren, hatte auch Edward Snowden eine Botschaft vorbereitet.

Wir haben uns die Demonstration angeschaut und die Kernbotschaften der Redner in wörtlicher Rede und ohne Anspruch auf Vollständigkeit dokumentiert. Die in den Reden geäußerten Meinungen spiegeln nicht notwendigerweise die eigene Meinung des Verfassers dieses Artikels wieder. Artikel vollständig lesen

Adblock Plus: Sieg gegen TV-Branche und neue Entwicklungen

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Der Werbeblocker Adblock Plus hat diese Woche den nächsten juristischen Etappensieg für sich entschieden. Die Richter des Landgerichts München I wiesen die Klagen der TV-Schwergewichte ProSiebenSat1 und RTL (zusammen mit IP Deutschland) in Gänze ab (LG München I, 27.05.2015, 37 O 11673/14 und 37 O 11843/14). Bereits Ende April konnte sich die verantwortliche Eyeo GmbH in Hamburg gegen Zeit Online und Handelsblatt durchsetzen. Auch hier wurden die Klagen vollumfänglich abgewiesen. Die Klägerinnen in Bayern haben schon jetzt angekündigt, Berufungsaussichten und weitere rechtliche Schritte gegen das Kölner Startup Unternehmen zu prüfen. Artikel vollständig lesen

LG Hamburg: Erster Erfolg für Adblock Plus

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„Die Klage wird abgewiesen”. So lautet der Tenor des gestrigen Urteils beim Landgericht Hamburg (Az.: 416 HKO 159/14, nicht rechtskräftig) – die erste Entscheidung in Sachen Adblock Plus. Geklagt hatten Zeit Online und Handelsblatt. Diese verlangten von der Eyeo GmbH aus Köln, dem Unternehmen hinter Adblock Plus, die Unterlassung des Vertriebs ihres Werbeblockers sowie des Acceptable Ads/Whitelist Modells. Telemedicus berichtete.

Keine Behinderung der Kläger
Der zuständige Richter sah entgegen der Ansicht der Kläger keine wettbewerbswidrige Behinderung der werbefinanzierten Online-Angeboten der Verlagshäuser als gegeben an. Denn Eyeo ginge gerade nicht gezielt gegen die Online-Angebote der Kläger vor. Dies ist aber Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch nach dem Wettbewerbsrecht. Das Gericht stellte auch klar, dass der jeweilige Nutzer selbst entscheidet, ob und wenn welche Werbung geblockt werde. Auch sei es für diese leicht und in transparenter Weise möglich die Filterlisten (Acceptable Ads) zu bearbeiten und an die persönlichen Vorlieben anzupassen. Kurzum: Adblock Plus stellt nur ein Werkzeug zu Verfügung – was die Nutzer daraus machen, liegt nicht mehr in der Verantwortung des Werbeblocker-Betreibers.

Wie geht es weiter?
Das erste Urteil stellt für Eyeo einen wichtigen Etappensieg dar und bedeutet eine wichtige Weichenstellung für die noch zahlreichen anhängigen Verfahren, u.a. in Köln und München. Ob aber die Gerichte in den noch ausstehenden Entscheidungen anders urteilen werden bleibt abzuwarten. Das letzte Wort in den Rechtsstreitigkeiten rundum den Werbeblocker ist also noch lange nicht gesprochen. Völlig überraschend war die Entscheidung aus Hamburg aber nicht. Denn Adblock Plus hat durchaus gute rechtliche Argumente auf seiner Seite.

Hintergrund und rechtliche Analyse bei Telemedicus.
Meldung zum aktuellen Urteil des LG Hamburg bei Heise online.
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