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Entscheidungsvorschau des BGH für Sommer 2013

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Der BGH stellt in einer aktuellen Pressemitteilung einen Überblick auf Entscheidungen der nächsten Monate des Jahres 2013 vor. Dabei kann man auf eine Reihe medienrechtlich relevanter Verhandlungen und Verkündungen gespannt sein. Es folgt eine Übersicht über die Verfahren mit Bezug zum Medien- und Internetrecht. Artikel vollständig lesen

Universität Hamburg startet „Media Law Clinic”

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Die Universität Hamburg hat eine „Media Law Clinic” gestartet. Neben der Law Clinic Internetrecht der HU Berlin gibt es nun mindestens zwei solcher medienrechtlich ausgerichteten Angebote in Deutschland. Bei Law Clinics handelt es sich um studentische Rechtsberatung – Studierende erteilen Rechtsrat unter professioneller Anleitung. Neben praxisbezogener Arbeit der Studenten dient das Konzept vor allem als erste Anlaufstelle für Rechtsfragen. Ähnlich wie die Humboldt Universität setzt die Universität Hamburg erstmals einen Schwerpunkt rund um das Web 2.0. Die mit dem Aufbau betraute wissenschaftliche Mitarbeiterin Ina Knop erklärt hierzu:

„Eine Law Clinic im Bereich des Internets ist ein Schritt in die richtige Richtung, weil sich das Leben zunehmend im Internet abspielt, wobei große Rechtsunsicherheit bei den Nutzern herrscht. Wir können mit der Law Clinic natürlich keinen Ersatz anwaltlicher Tätigkeit bieten, aber den Fragenden auf jeden Fall rechtliche Anhaltspunkte mitgeben.“

Fragen um das Urheberrecht, aber auch beispielsweise Marken- und Datenschutzrecht betreffen einen großen Teil der Bevölkerung. Hinzu kommt die dynamische und teils sehr kontroverse Entwicklung dieser Rechtsmaterien. Wie erfolgreich sich die beiden Universitäten hier einbringen können, darf man daher mit Spannung abwarten.

Zur Website der „Media Law Clinic”.
Telemedicus zur Law Clinic Internetrecht der HU Berlin.
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Kostenfreie Schufa-Auskunft

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Die Schufa kennzeichnet die Möglichkeit einer kostenfreien Auskunft gemäß § 34 BDSG auf ihrer Internetpräsenz nur mangelhaft. Hierauf hat die Verbraucherzentrale Sachsen am Dienstag in einer Pressemitteilung hingewiesen. Die Schufa wirbt in erster Linie mit kostenpflichtigen Auskünften. Dabei enthält die kostenfreie Variante meist alle wesentlichen Daten. Dazu gehören die Wahrscheinlichkeitswerte und eine Auflistung der gemeldeten Telefon- und Mobilfunkverträge, Girokonten, Kredite, Kreditkarten und den Schufa Basisscore. Laut der Verbraucherzentrale Sachsen wird der Verbraucher hierdurch in die Irre geführt:

Die kostenfreie Auskunft verbirgt sich hinter der sperrigen Bezeichnung „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“. Sie ist erst über mehrere „Klicks“ unter dem Button „Auskünfte“ oder „Produkte“ zu finden.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt von diesem Recht Gebrauch zu machen. Beim Abschluss eines Handyvertrages oder Kreditvertragsverhandlungen beispielweise wirken bei der Schufa falsch eingetragene Daten schnell zu Lasten des Bürgers.

Pressemitteilung Verbraucherzentrale Sachsen.
Anleitung zur kostenlosen Schufa-Auskunft. Artikel vollständig lesen

Keine gemeinsame Videoplattform von RTL und ProSiebenSat1

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Die von den Sendergruppen ProsiebenSat1 und RTL geplante Online-Videoplattform verstößt gegen Kartellrecht. Das OLG Düsseldorf hat am Mittwoch darüber entschieden und bestätigte damit die Verfügung des Bundeskartellamts vom März 2011.

Geplant war eine gemeinsame Plattform, die Fernsehinhalte bis zu eine Woche nach Ausstrahlung bereitstellt – werbefinanziert und deshalb kostenfrei für den Zuschauer. Das Angebot sollte dabei auch offen für andere private sowie öffentlich-rechtliche TV-Sender sein. Nach Auffassung des Bundeskartellamts würde aber das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Fernsehwerbemarkt weiter verstärkt. Dies ist kartellrechtlich unzulässig. Das OLG-Düsseldorf folgt in der aktuellen Entscheidung der Argumentation der Kartellbehörde.

Prof. Dr. Thomas Hoeren äußert Bedenken gegen diese Entscheidung:

„Die Gerichte tun sich schwer, das Internet als technischen Raum für unterschiedlichste Märkte überzeugend wahrzunehmen.“

Bisher sei keine nachvollziehbare Differenzierung der betroffenen Werbemärkte erfolgt. Eine Zurechnung der Marktanteile des Fernseh- und Onlinewerbemarktes lasse sich so nur schwer begründen.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist zwar nicht zu gelassen – möglich ist aber eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof.

Pressemitteilung des Bundeskartellamts.
Dazu Prof. Hoeren auf lto.de.
Telemedicus mit einer ausführlichen Analyse zum Thema.
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BVerwG zur Weitergabe von Telefonkundendaten

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Telekommunikationsunternehmen müssen Teilnehmerdaten auf Antrag an Anbieter von Teilnehmerverzeichnissen und Auskunftsdiensten weitergeben. Das gilt sogar dann, wenn es sich um netzfremde Kundendaten handelt. Unionsrecht steht dem nicht entgegen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden, wie es in einer Pressemitteilung mitteilte.

Die Klägerin Deutsche Telekom betreibt neben ihrem Telekommunikationsdienst mehrere Auskunftsdienste. Die Klage erfolgte, weil die Telekom in § 47 Abs. 1 S. 1 TKG nur eine Pflicht zur Weitergabe der Daten ihrer eigenen Netzteilnehmer sah. Die Vorinstanzen erstreckten die Verpflichtung auf alle zur Veröffentlichung bestimmten Teilnehmerdaten. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte dies nach entsprechender Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Eine neue Vorabentscheidung sei trotz neu ergangener EU-Richtlinie nicht erforderlich.

Willigt ein Telefonkunde also bei seinem Netzbetreiber in die Veröffentlichung bestimmter Teilnehmerdaten ein, so muss er mit der Veröffentlichung dieser Daten bei anderen Dienstanbietern rechnen.

Die Pressemitteilung des BVerwG.
Die Meldung bei beck-aktuell. Artikel vollständig lesen

Anonyme Hotspots erlaubt

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Betreiber von WLAN-Hotspots sind nicht verpflichtet Daten ihrer Nutzer zu speichern. Dies verkündete das LG München I bereits im Januar. Das Urteil hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) am Montag veröffentlicht. Die Beklagte Partei betrieb Hotspots ohne seine Nutzer zu identifizieren. Dadurch verschaffe er sich einen Wettbewerbsvorteil, meinte der Kläger. Dieser nahm nämlich eine gesetzliche Pflicht hierzu an. Das Gericht wies die Klage ab. Das Urteil ist rechtskräftig.

Michael Ebeling vom AK Vorrat begrüßt die Entscheidung und geht noch einen Schritt weiter:

«Wenn eine Identifizierung von Nutzern kostenloser Hotspots nicht erforderlich ist, wie das Landgericht München festgestellt hat, dann ist sie auch nicht zulässig.»

Das Urteil des LG München I im Volltext.
Näheres auf heise.de.
Pressemitteilung des AK Vorrat. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Gebrauchtsoftware, Melderecht, ACTA

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+++ EuGH: „Gebrauchte“ Softwarelizenzen sind veräußerlich

+++ ACTA: Europaparlament will nicht

+++ Heftige Kritik gegen Meldegesetz

+++ EuGH befasst sich mit Netzsperren

+++ Bundesregierung verzögert das Leistungsschutzrecht etwas

+++ Bundesinnenminister: Mehr Netzsicherheit durch Internetprovider
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Gestzesentwurf der Digitalen Gesellschaft e.V. zur Störerhaftung

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Der Digitale Gesellschaft e.V. hat heute einen Gesetzesentwurf zur Störerhaftung vorgestellt. Dieser lautet wie folgt:

An § 8 TMG werden folgende Absätze 3 und 4 angefügt:

„(3) Der Ausschluss der Verantwortlichkeit (Absatz 1) umfasst auch gewerbliche und
nichtgewerbliche Betreiber von Funknetzwerken, die sich an einen nicht im Voraus
namentlich bestimmten Nutzerkreis richten (öffentliche Funknetzwerke).

(4) Der Ausschluss der Verantwortlichkeit (Absatz 1) umfasst auch Ansprüche auf
Unterlassung.“

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Hamburg beschließt neues Transparenzgesetz

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Die Hamburgische Bürgerschaft hat am Mittwoch das neue Transparenzgesetz beschlossen. Das in Hamburg geltende Informationsfreiheitsgesetz soll hierdurch ersetzt werden. Erstmalig sieht der Gesetzesentwurf ein im Internet zugängliches Informationsregister vor. In der gemeinsamen Erklärung der Bürgerschaft heißt es:

So werden zum Beispiel Senatsbeschlüsse, Verträge der Daseinsvorsorge oder Zuwendungen in das Register eingestellt. Daneben wird es noch weitere Auskünfte und Einsichtsrechte im Einzelfall geben. Tenor der Änderung: Das Amtsgeheimnis hat im Wesentlichen ausgedient.

Die Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“ feiert damit einen großen Erfolg. Das Ende 2011 gestartete Begehren gab den Anstoß und macht den Stadtstaat nun zum Vorreiter in Sachen „Open Government Data“. In Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen und Hessen gibt es noch keine Informationsfreiheitsgesetze. Nur die Bundesländer Bremen, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen sehen entsprechende Regelungen vor. Diese Entwicklung birgt große Chancen für mehr Bürgerbeteiligung. Bereits der Hamburgische Gesetzesentwurf wurde in Teilen von Bürgerinnen und Bürger über das Internet mit gestaltet.

Zum Beitrag auf Netzpolitik.
Zum Gesetzesentwurf.
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IPv6 – Privatsphäre bedroht?

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Mehr als 1400 Unternehmen haben am Mittwoche ihre Systeme auf IPv6 umgestellt. Dadurch gewinnt das Netz an weiteren Milliarden IP-Adressen. Datenschützer zeigen sich aber besorgt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar mahnt:

Die nach dem neuen Internetprotokoll IPv6 vergebenen Internetadressen haben das Potenzial, zu Autokennzeichen für jeden Internetnutzer zu werden und zwar unabhängig davon, wie viele Geräte der Einzelne im Internet verwendet.

Somit könnten noch detailliertere Nutzerprofile erstellt werden als bisher. Privatkunden-Anschlüsse sind aber noch nicht auf den neuen Standard umgestellt. Und sobald dies erfolgt, helfen immer noch sogenannte Privacy Extension. Mit dieser Option wird die zweite Hälfte der IP-Adresse verschlüsselt. Die Anonymität im Netz kann so weiterhin gewahrt werden. Geräte wie das IPhone oder Android unterstützen diese Funktion aber noch nicht. An dieser Stelle ist deshalb Vorsicht geboten.

Politikbrief vom Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V.
Telemedicus über IPv6.

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