Auf europäischer Ebene gibt es aktuell die Tendenz verstärkt in Kommunikationsinhalte einzugreifen. Im Rahmen der Novelle der Urheberrechtsrichtlinie wurde in der Öffentlichkeit insbesondere deren Art. 17 und die Gefahr von Over-Blocking und Upload-Filtern diskutiert. Es steht daher zu befürchten, dass aus Gründen der Durchsetzung des Urheberrechts und des Persönlichkeitsrechts künftig eine verschärfte Kontrolle des Kommunikationsverhaltens stattfinden wird. Dieser Frage geht Markus Schröder in seinem Beitrag nach.