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Wochenrückblick: DS-GVO, AdBlock Plus, IT-Sicherheit

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+++ Datenschutz-Grundverordnung: EU-Rat einigt sich auf Eckpunkte

+++ OLG Frankfurt zu (nicht-)öffentlicher Aufführung in Gaststätte

+++ Prozessauftakt: Axel Springer gegen Werbeblocker Adblock Plus

+++ OVG Münster: Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß

+++ Bundesregierung stellt Förderprogramm zu IT-Sicherheit vor

+++ Save the Date: #SoKo15 am 29. und 30. August 2015

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Wochenrückblick: Netzneutralität, Routerzwang, Facebook

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+++ EGMR: Meinungsfreiheit schützt Einsatz versteckter Kamera

+++ USA: FCC legt Regelung zur Netzneutralität vor

+++ EuG bejaht grundsätzlichen Anspruch auf Zugang zu Gerichtsdokumenten

+++ BMWi veröffentlich Referentenentwurf zur Abschaffung des Routerzwangs

+++ Rechtswidrige AGB: vzbv mahnt Facebook ab Artikel vollständig lesen

Tagesschau App: Das Urteil und die Folgen

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„Nachrichten immer und überall, dafür steht die Tagesschau.“ So wirbt die Tagesschau auf tagesschau.de für ihre App. Klar, dass Verlage da um ihre Kundschaft fürchten. Im Juni 2011 haben mehrere Verlage die ARD und den NDR, der für die Umsetzung des Telemedienangebots der ARD federführend ist, vor einer Wettbewerbskammer des LG Köln verklagt. Ende September urteilte das Gericht. Ob die Klage vor der Wettbewerbskammer zielführend war, ist zweifelhaft. Und auch die Folgen des Urteils könnten weitreichender sein, als man auf den ersten Blick vermuten könnte. Artikel vollständig lesen

Kompromiss: ACTA ohne Urheberrecht

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Bundejustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat vorgeschlagen, das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen ACTA umzusetzen, ohne Regelungen zum Urheberrecht zu treffen. Gleichzeitig soll das Urheberrecht generell auf den Prüfstand gestellt werden. Artikel vollständig lesen

Fraunhofer-Institut: Sicherheitsmängel bei Cloud-Diensten

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Das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) hat in einer Studie Sicherheitsmängel bei allen bekannten Cloud-Hosting-Diensten festgestellt. Bei Cloud-Anbietern wie CloudMe und Dropbox hat das SIT die Sicherheit von Registrierung, Datenübermittlung, Verschlüsselung, Teilen von Daten und Deduplizierung untersucht. Fazit:

„As a major result, the study shows that most of the analyzed cloud storage providers are aware of the extreme importance of data security and privacy. Nevertheless, none of the examined cloud storage providers meets all mandatory security requirements.”

Die Ergebnisse können auch rechtliche Auswirkungen für Nutzer der Cloud-Dienste haben. Denn wer für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten verantwortlich ist, hat nach § 9 BDSG technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zu treffen.

Zur vollständigen Studie des Fraunhofer Instituts. Artikel vollständig lesen

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