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Wochenrückblick: Gebrauchtsoftware, Melderecht, ACTA

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+++ EuGH: „Gebrauchte“ Softwarelizenzen sind veräußerlich

+++ ACTA: Europaparlament will nicht

+++ Heftige Kritik gegen Meldegesetz

+++ EuGH befasst sich mit Netzsperren

+++ Bundesregierung verzögert das Leistungsschutzrecht etwas

+++ Bundesinnenminister: Mehr Netzsicherheit durch Internetprovider
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EuGH: Gebrauchte Softwarelizenzen können weiterverkauft werden

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Wer eine CD mit Software kauft, kann diese auch weiterverkaufen. Lange war unklar, ob ein Weiterverkauf auch möglich ist, wenn die Software per Download erworben wird. Der EuGH hat sich in Sachen Oracle gegen UsedSoft nun dazu geäußert: Der Weiterverkauf ist auch beim Erwerb per Download zulässig. Die Entscheidung enthält auch darüber hinaus Sprengstoff, der das IT-Recht die nächste Jahre beschäftigen wird. Artikel vollständig lesen

BGH: Keine Abmahnkosten, wenn es nur um die Kosten geht

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Abmahnungen sind für viele ein stetes Ärgernis. Oftmals scheint es dem Abmahnenden nur um die Kosten zu gehen. Das Gesetz sieht hierfür eine Missbrauchsregelung vor. Wer eine Abmahnung erhält, kann sie aber nicht so einfach als missbräuchlich abtun. Der Abgemahnte muss zunächst alle Umstände des Falles abwägen. Wichtig sind deshalb handfeste Indizien.

Ein Indiz für eine missbräuchliche Abmahnung ergibt sich aus dem neuen Bauheizgerät-Urteil des BGH. Der BGH hat das Urteil bereits im Dezember 2011 verkündet. Diese Woche ist es nun im Volltext erschienen. Artikel vollständig lesen

OLG Köln: Kein Eilverfahren bei eBay-Gegenkommentar

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Das OLG Köln hat in einem vergangene Woche veröffentlichten Urteil über die Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung wegen einer eBay-Bewertung entschieden. Danach kann die Dringlichkeit auch dann fehlen, wenn der Verkäufer bereits selbst einen Gegenkommentar veröffentlicht hat.

Die […] [Verkäuferin] bedarf danach schon deshalb keines vorläufigen Rechtsschutzes durch eine einstweilige Verfügung, weil sie ihre Rechte gegenüber den Bewertungskommentaren der […] [Käuferin] einstweilen selbst gewahrt hat. […] Vor diesem Hintergrund ist es der bewerteten Partei grundsätzlich möglich und zumutbar, den Ausgang eines etwaigen Hauptsacheverfahrens abzuwarten.

Eine einstweilige Verfügung bleibt jedoch möglich, wenn …

[…] [der bewerteten Partei] durch die beanstandeten Bewertungen […] bis zum Abschluss eines etwaigen Hauptsacheverfahrens existenzgefährdende bzw. sonstige schwerwiegende, nicht wiedergutzumachende Nachteile drohen.

Zur Entscheidung des OLG Köln vom 08.03.2012, Az. 15 U 193/11. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Buttonlösung, Dropbox, USK

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+++ Internet-Button gegen Kostenfallen: Gesetz tritt im August in Kraft

+++ BFH: Bei eBay-Verkäufen droht Umsatzsteuerpflicht

+++ Selbständiger Softwareentwickler und Datenbankverwalter ist Gewerbetreibender

+++ Zeigt der Streit über Reform des Urheberrechts Wirkung?

+++ Fraunhofer Institut: Sicherheitsmängel bei Dropbox & Co.

+++ USK veröffentlicht Jahresbericht

+++ Facebook meistert größten Börsengang der Internetgeschichte nur holprig Artikel vollständig lesen

ACTA-Abkommen vorerst ohne die Schweiz

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Das ACTA-Abkommen muss vorerst auch ohne die Schweiz auskommen. Denn der Bundesrat der Schweiz hat das Abkommen nicht unterzeichnet, wie er gestern bekannt gab. Grund ist die an dem Abkommen in der Öffentlichkeit laut gewordene Kritik. Diese Kritik nehme der Bundesrat ernst. Eine Unterzeichnung solle erst erfolgen, wenn die Kritikpunkte geklärt sind.

Das Inkrafttreten des Abkommens steht daher zunehmend in Frage. Auch Deutschland hat das ACTA-Abkommen auf Grund der öffentlichen Kritik bislang nicht unterzeichnet. Die EU hat zwar unterzeichnet. Die zuständige EU-Kommissarin beschwichtigte die ACTA-Kritiker jedoch Anfang Mai wieder: „Macht euch keine Sorgen mehr wegen ACTA“.

Zur Pressemitteilung der Schweiz.
Zum Bericht bei heise online. Artikel vollständig lesen

Vergleichsverhandlungen wegen „iPad” in China?

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Der chinesische Bildschirmhersteller Proview hat Apple möglicherweise beim Erwerb der Rechte an der Marke „iPad“ in China rechtlich ausgetrickst. Das vermutet Dan Harris in einer nicht nur rechtlichen, sondern auch wirtschaftlichen und politischen Analyse des Falles:

[…] it seems that Proview tricked Apple into believing that Apple had purchased the iPad name in China from Proview when, in fact, under Chinese law, Apple had not.

Zur Erinnerung: Apple hat im vergangenen Jahr einen Rechtsstreit um die Marke „IPAD“ in China verloren. Die chinesischen Behörden konfiszierten daraufhin einige iPads. Derzeit finden Vergleichsverhandlungen in der Berufungsinstanz statt. Der Vergleichsdruck auf Apple dürfte deutlich gestiegen sein: Proview hat inzwischen auch auf heimischen Terrain in Kalifornien eine Klage gegen Apple erhoben.

Dan Harris stellt in seinem Artikel die schwierige Interessenlage für China dar und warum der Rechtsstreit nur durch einen Vergleich enden kann:

The court should rule one way, but it really does not want to do so. […] If Proview defeats Apple in their various Chinese lawsuits, the end result will almost certainly be that Proview will end up owning the iPad name in China. That would not be a good thing for China. The world would freak out even more about China’s IP protections and at least some foreign companies would cite this case to justify not going into China, not selling their product into China, not working with Chinese companies, and even not buying from China. None of this would be good for China.

Zum Artikel von Dan Harris. Artikel vollständig lesen

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