+++ Till Lindemann vor LG Hamburg erfolgreich
+++ EU-Videokonferenzsystem immer noch nicht einsatzfähig
+++ DSGVO: Tesla-Dashcams unzulässig
Das LG Bonn (Az. 1 O 79/21) hat am 28. Juni entschieden, dass das Nationale Gesundheitsportal des Bundes, „gesund.bund.de“, gegen die Pressefreiheit verstößt. Geklagt hatte der „Wort & Bild Verlag”, der u.a. die Zeitschrift „Apotheken Umschau“ herausgibt. Am Ende ist „gesund.bund.de“ damit aber nicht. Artikel vollständig lesen