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Wochenrückblick: Lindemann, Tesla und EU-Videokonferenzsystem

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+++ Till Lindemann vor LG Hamburg erfolgreich

+++ EU-Videokonferenzsystem immer noch nicht einsatzfähig

+++ DSGVO: Tesla-Dashcams unzulässig

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LG Bonn: „gesund.bund.de“ verstößt gegen die Pressefreiheit

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Das LG Bonn (Az. 1 O 79/21) hat am 28. Juni entschieden, dass das Nationale Gesundheitsportal des Bundes, „gesund.bund.de“, gegen die Pressefreiheit verstößt. Geklagt hatte der „Wort & Bild Verlag”, der u.a. die Zeitschrift „Apotheken Umschau“ herausgibt. Am Ende ist „gesund.bund.de“ damit aber nicht. Artikel vollständig lesen

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