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Wochenrückblick: Elternhaftung, Streaming, NSA

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+++ BGH: Keine Haftung für Filesharing durch volljährige Kinder

+++ Bundesjustizminsterium: Streaming ist keine Urheberrechtsverletzung

+++ BGH bejaht Haftung für fremde, aber selbst eingestellte Inhalte

+++ BFH: Keine Rechtsbehelfsbelehrung zum Einspruch per E-Mail nötig

+++ Gameforge: Einspruch gegen BGH-Urteil

+++ YoutubeMP3: LG Berlin untersagt Boykottaufruf der Musikindustrie

+++ Obama-Berater warnt vor Überwachungsstaat Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Abmahnungen, Tagesschau-App, NSA

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+++ Redtube-Abmahnungen weiter im Fokus

+++ OLG Köln: Tagesschau-App ist zulässig

+++ OLG Nürnberg zum Rechtsmissbrauch durch Massenabmahnungen

+++ US-Gericht: NSA-Überwachung wahrscheinlich verfassungswidrig

+++ Vor und zurück beim „Internet-Ausschuss” im Bundestag

+++ Bundesfinanzministerium: Nachweispflichten für Onlinehändler werden verschärft

+++ KEF: Rundfunkbeitrag kann ab 2015 gesenkt werden Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Internetminister, VDS, Redtube

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+++ Vorratsdatenspeicherungs-RL laut Generalanwalt unvereinbar mit EU-Recht

+++ Bundesregierung: Neues Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

+++ Redtube-Abmahnungen: IP-Adressen offenbar über Zwangsumleitungen ermittelt

+++ CDU-Politikerin Voßhoff als oberste Datenschützerin im Gespräch

+++ Marktmacht: Googles Einigungsvorschlag an die EU abgelehnt

+++ Europäische Bankenaufsicht warnt vor Bitcoins

+++ Europäisches Gericht: Microsoft durfte Skype übernehmen

+++ BGH zur Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: WLAN-Daten, Unterlizenzen, Tagesschau-App

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+++ LG München: WLAN-Anbieter müssen Nutzerdaten nicht speichern

+++ BGH: Unterlizenzen bleiben wirksam, auch wenn Hauptlizenz erlischt

+++ Tagesschau-App: Keine Lösung nach mündlicher Verhandlung

+++ GVU mit Erfolg gegen Werbevermarkter von Kino.to

+++ Seltsamer Popsong: Kim Dotcom wehrt sich im Ermittlungsverfahren

+++ OLG Köln zur Einbindung fremder Inhalte in Frames Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Vorratsdaten, RSS-Feeds, ACTA

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+++ Datenvorratsspeicherung: Kommission erhebt Klage gegen Deutschland

+++ BGH: Haftung für eingebundene RSS-Feeds

+++ Facebook lässt über Änderung der Nutzungsbedingungen abstimmen

+++ Ausschüsse im EU-Parlament lehnen ACTA ab

+++ Hadopi in Frankreich auf dem Prüfstand

+++ BGH: Marke „Zappa“ verfällt trotz zappa.com Artikel vollständig lesen

ACTA in den USA: Kongresszustimmung noch ausstehend?

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Eine Gruppe amerikanischer Verfassungsrechtler hat in einem offenen Brief vom 16.05.2012 an den Senat erklärt, das Handelsabkommen ACTA dürfe noch nicht in Kraft treten. Die Autoren kritisieren nicht etwa die inhaltliche Vereinbarkeit des Abkommens mit Amerikanischem Recht, sondern das Verfahren. Die Verfassung erfordere nämlich für eine Bindung der USA an internationale Abkommen die Zustimmung des Kongresses. Diese sei vorab nicht erteilt worden. Die Senatoren müssten für ein verfassungskonforme Ratifizierung sorgen.

„Regardless of whether ACTA requires changes in U.S. law (many claim that it does), these are matters subject to the legislative power vested in the Congress, not in the sole executive province of the President.“

Zum Offenen Brief der Rechtsprofessoren.
Zum Bericht bei heise.de.

Themenseite ACTA bei telemedicus.info.

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Grenzen der Internetfreiheit: Paper von Wolfgang Kleinwächter

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Wie weit darf das Internet staatlich reguliert werden? Dieser Frage widmen sich die Autoren der „Internet & Gesellschaft Co:llaboratory“ in dem Paper „Grenzen der Internetfreiheit“. Nationale wie internationale Rechtsnormen beschränken die Meinungs- und Informationsfreiheit, so die Verfasser. Jedoch ist man sich weder innerhalb der EU noch völkerrechtlich einig, wieviel Freiheit zwingend übrig bleiben muss.

„Wenn wir akzeptieren, dass auch die Internetfreiheit Grenzen hat, müssen wir genauer hinschauen wie moderne Begrenzungsverfahren – Blocken oder Filtern, Blacklisten oder Whitelisten – funktionieren und vor allem, wie sie legitimiert sind. Diese Verfahren dürfen nicht nur sehr begrenzt zum Einsatz kommen, weil sie das Potential haben, die Freiheit als Regelfall zur Ausnahme zu machen, sondern sie müssen selbst rechtlich begrenzt und an externe, unabhängige Kontrollverfahren gebunden werden. Das Problem der „Schrankenschranke“, der Begrenzung für Begrenzungen, ist in der Rechtsphilosophie weitläufig erörtert. (…)
Nicht nur Jugendliche testen im Netz ihre Grenzen, sondern auch Gesetzgeber.“

Das Paper diskutiert verschiedene Regelungmodelle. Hervorgehoben wird auch die Position des Internetnutzers: Als Kunde wählt er genau das Unternehmen aus, das transparent und im Interesse der Nutzer agiert.

Die Publikation spricht den Leser durch teilweise provokante Aussagen mit ausführlichen rechtlichen Erläuterungen anhand aktueller Beispiele aus verschiedenen Staaten an.

Zur Publikation „Grenzen der Internetfreiheit“. Artikel vollständig lesen

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