Das Landgericht Berlin hat heute der Klage (Az. 16 O 551/10) des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen Facebook stattgegeben – „im vollen Umfang“, wie es heißt. Gegenstand der Klage waren unter anderem der „Freundefinder“ sowie eine Klausel in den Facebook-AGB, die dem sozialen Netzwerk sämtliche Nutzungsrechte an hochgeladenen Inhalten einräumen. Die Pressemitteilung hierzu:
„Das Gericht urteilte, die Nutzer müssten klar und deutlich informiert werden, dass durch den Freundefinder ihr gesamtes Adressbuch zu Facebook importiert und für Freundeseinladungen genutzt wird. Dies findet bislang nicht statt. (…)
Weiterhin urteilte das Gericht, Facebook dürfe sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. (…) Rechtswidrig ist nach Auffassung der Richter ferner die Einwilligungserklärung, mit der die Nutzer der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zustimmen.“
Damit hat das Gericht die Axt an das Geschäftsmodell von Facebook – gut möglich, dass im kalifornischen Menlo Park nun die Alarmglocken schrillen. Die Klage hatte der vzbv 2010 eingereicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Mitteilung bei surfer-haben-rechte.de Artikel vollständig lesen
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage soll nun kommen. Das besagt ein Papier des Koalitionsausschusses vom gestrigen Sonntag:
„Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen.“
Mit dem Leistungsschutzrecht – es erntet harsche Kritik – sollen also Kurzausschnitte von Artikeln aus der Online-Presse, sogenannte Snippets, vergütungspflichtig werden. Google News ist das Paradebeispiel der zukünftig Vergütungspflichtigen, denn das Angebot basiert gerade auf diesen Snippets: User erhalten dort Ausschnitte aktueller Nachrichten aus dem Netz angezeigt. Ob eine Plattform vergütungspflichtig ist oder nicht, soll davon abhängen, ob sie gewerblich betrieben wird. Kritiker bemängeln, dass gerade dieses Merkmal erhebliche Rechtsunsicherheit schaffen wird: Private Blogs sollen zwar nicht betroffen sein. Ob jedoch Donate-Buttons und Anzeigen zur Selbstfinanzierung die Grenze zur Gewerblichkeit überschreiten, ist unklar. Wie der konkrete Gesetzesentwurf ausgestaltet wird, bleibt also spannend.
Heise-Meldung zum Beschluss.
Gastbeitrag von Google-Justitiar Arnd Haller zum Leistungsschutzrecht bei Telemedicus.
Pro und Contra bei IGEL – „Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht“. Artikel vollständig lesen
Der BGH hat seine Verhandlungs- und Verkündigungstermine für die nächsten Monate veröffentlicht. Hochinteressant unter anderem: Im Juli wird der BGH über das Haftungsprivileg von Rapidshare verhandeln. Es folgt ein Überblick über die Verfahren mit Bezug zum Medien- und Internetrecht sowie einige Hintergrundinformationen. Artikel vollständig lesen
Am heutigen Dienstag findet der erste Verhandlungstermin zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Facebook vor dem Landgericht Berlin statt. Der vzbv hatte im November 2010 Klage gegen Facebook eingereicht. Nach der Ansicht der Verbraucherschützer verstoßen der Freundefinder sowie AGB-Klauseln von Facebook gegen geltendes Recht.
„Ein besonderer Streitpunkt im Verfahren wird es sein, wo und wie die personenbezogenen Daten der Facebook-Nutzer verarbeitet werden. (…) Facebook behauptet ohne nähere Darlegung, die Datenverarbeitung würde im „europäischen Hauptquartier“ (Irland) erfolgen, so dass irisches Datenschutzrecht Anwendung fände. Das Projekt-Team hat an dieser Darstellung erhebliche Zweifel.“
Zur Meldung bei surfer-haben-rechte.de (vzbv) Artikel vollständig lesen
Sind Warnhinweise für notorische Urheberrechtsverletzer im Netz auch in Deutschland denkbar? Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat eine Studie hierzu veröffentlicht. Sie enthält einen Vorschlag für ein deutsches Modell: Keine Abmahnung mehr, bevor die Nutzer nicht verwarnt wurden.
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Die französische Musik-Verwertungsgesellschaft SACEM hat dieses Jahr ein Projekt gestartet, das ihren Mitgliedern die Lizenzierung von Inhalten unter Creative Commons gestattet. Damit ist es möglich, Eigenkompositionen unter dieser Lizenz anzubieten, ohne auf die Vergütungsmodelle der Verwertungsgesellschaft zu verzichten.
Getrennt werden die Nutzungsarten in kommerziell und nicht-kommerziell: Dem Mitglied steht es offen, seine Komposition zum Beispiel via Filesharing zu verbreiten oder für Blogs freizugeben (nicht-kommerziell). Wird das Stück etwa im Radio gespielt (kommerziell), kann wie gehabt die Vergütung erhoben und an den Urheber ausgeschüttet werden.
Wäre ein solches Modell auch in Deutschland denkbar? Telemedicus hat die GEMA um eine Stellungnahme gebeten.
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Im Dezember 2011 hatte der Blogger Peter Piksa dem Sender WDR 5 in einem offenen Brief vorgeschlagen, künftig mehr Beiträge unter Creative Commons-Lizenz zu veröffentlichen. Der WDR hat nun auf diesen Brief geantwortet. Artikel vollständig lesen
Die Linkspartei hat angekündigt, einen Gesetzesentwurf zur „Ermöglichung der privaten Weiterveräußerung unkörperlicher Werkexemplare“ einzubringen. Es soll möglich werden, gekaufte E-Books oder MP3s weiterzuverkaufen. Das Gesetz soll entsprechende Weiterveräußerungsverbote in AGB von Download-Shops verdrängen. Die LINKE schlägt vor, einen neuen § 17a ins Urheberrechtsgesetz einzuführen:
„§ 17a Weiterveräußerung von Werkexemplaren
(1) Vervielfältigungsstücke des Werkes, die vom Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht wurden, dürfen vom rechtmäßigen Erwerber weiterveräußert werden, soweit dieser keine weitere Vervielfältigung des veräußerten Werkexemplars zurückbehält. (…)“
Der Entwurf basiert auf einem Vorschlag des Urheberrechtlers Till Kreutzer, der für den Verbraucherzentrale Bundesverband im letzten Jahr ein Gutachten zum Verbraucherschutz im Urheberrecht verfasst hat.
Zum Gesetzesentwurf der LINKEN.
Gutachten von Till Kreutzer (PDF, S. 98 ff.).
Interview mit Till Kreutzer auf Telemedicus. Artikel vollständig lesen
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