Vorgestern entschied der BGH über die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Fotos aus dem Privatleben von Lebenspartnern Prominenter. Gegenstand waren Aufnahmen in der Bunten, die Herbert Grönemeyer und seine neue Lebensgefährtin in Rom in einem Cafè© und beim Bummeln in einer Fußgängerzone zeigen. Der begleitende Text thematisiert, wie Grönemeyer nach dem Tod seiner Frau, mit welchem er sich in seinen Liedern auseinandersetzte und zu dessen Verarbeitung er sich auch in Interviews öffentlich äußerte, wieder in einer neuen Partnerschaft glücklich ist. Die neue Partnerin wiederum war über derlei Bericht weniger erfreut, da sie sich in ihrer Privatsphäre verletzt fühlte. Die Karlsruher Richter gaben der Klägerin Recht, was bereits für heftige Diskussionen auf Presseseite sorgt:
Selten haben sich Richter des Bundesgerichtshofs so presseunfreundlich gezeigt.
äußert sich Spiegel Online. Tatsächlich rückt der BGH von jahrelangen deutschen Rechtsprechungsgepflogenheiten zum Persönlichkeitsschutz in den Medien ab. Wie schon in seinen Urteilen vom 6. März dieses Jahres erachtet er einen Informationswert auch bei Berichten über öffentliche Personen für notwendig, um die Veröffentlichung von Fotografien nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG zu rechtfertigen. Die Partner der im Lichte der Öffentlichkeit stehenden Personen müssten unter Umständen bei Vorliegen eines solchen Informationswertes eine Berichterstattung ihres gemeinsamen öffentlichen Auftretens ebenfalls hinnehmen. Die beanstandeten Aufnahmen zeigten jedoch, so der BGH, die Klägerin in einer erkennbar privaten Situation, die in keinem Zusammenhang mit einem zeitgeschichtlichen Ereignis stehe. Ein entsprechender Informationswert, der die Veröffentlichung der Bilder rechtfertigen könnte, sei weder den Abbildungen noch der beigefügten Wortberichterstattung zu entnehmen.
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Mit einstweiligen Verfügungen vom 1. und 13. März untersagte das Berliner Landgericht Berichte und Bilder über Eva Haule und ihren Freigängeralltag. Auch der Abdruck eines Fahndungsplakates aus dem Jahre 1985, auf dem das Ex-RAF-Mitglied zu sehen ist, wurde in diesem Zusammenhang verboten.
Bei ihren Freigängen wurde die 52-jährige von der zum Springerverlag gehörenden BZ heimlich fotografiert. Die Fotos dienten als Illustrierung für den Bericht „RAF-Terroristin läuft durch Berlin“ in der BZ vom 19.02.2007. Die Berliner Morgenpost hatte einen Bericht über die bevorstehende Haftentlassung mit dem besagten Fahndungsfoto bebildert. Artikel vollständig lesen
Der US-Abgeordnete Rick Boucher von den Demokraten und sein Kollege, der Republikaner John Doolittle, haben im US-Repräsentantenhaus einen Gesetzesvorschlag unter dem Titel „Freedom And Innovation Revitalizing U.S. Entrepreneurship Act“, kurz „Fair Use“-Act, eingebracht. Dieser enthält, ähnlich den aus dem deutschen Urheberrecht als Schrankenregeln bekannten Bestimmungen Ausnahmen von dem im Digital Millennium Copyright Act von 1998 (DMCA) verankerten alleinigen Rechtsanspruch des Verwerters. Artikel vollständig lesen
…oder besser Windows Vista macht mit iPod und iTunes Probleme?
Microsofts neue Windows-Version Vista wird bei Benutzern von iTunes nicht gerade auf Jubel stoßen. Im iTunes Store gekaufte Songs sollen sich nämlich nach der Umstellung eines Windows-2000- oder Windows-XP-Systems auf Windows Vista unter Umständen nicht mehr abspielen lassen können. Außerdem warnt Apple in seinem Knowledgebase-Dokument vor einer möglichen Schädigung des an den Rechner angeschlossenen iPods, wenn man die Funktion „Hardware sicher entfernen“ im System-Try von Vista für eine Unterbrechung der Verbindung nutze.
Deshalb empfiehlt Apple iPod- und iTunes-Nutzern, mit der Umstellung auf Windows Vista noch zu warten. „In wenigen Wochen“, heißt es, würde eine neue Version der iTunes-Software verfügbar sein. Für Ungeduldige gibt Apples einige Tipps für Workarounds, durch die sich die meisten Probleme beseitigen lassen dürften. Falls das nicht der Fall sei, stellt Apple eine Reparatursoftware für Windows Vista bereit.
Etwas seltsam scheint es, dass Apple erst jetzt reagiert. Gerade in Anbetracht der Tatsache, dass Kompatibilitätsprobleme keine Neuheit sind, darf man sicherlich fragen, warum sich Apple nicht schon eher mit dieser Problematik auseinandergesetzt hat, um rechtzeitig eine neue kompatible iTunes-Software zu entwickeln. Außerdem wird damit mal wieder das Konzept des DRM in Frage gestellt. Denn möglicherweise sollen die Ursachen der Probleme mit den DRM-Mechanismen von iTunes zusammenhängen.
Doch auch die User Account Control von Vista, die vor dem unbemerkten Ausführen von administrativen Befehlen schützen soll, kann eine Rolle spielen. Ob nun also Apple bei der Entwicklung einer neuen Version des meistgenutzten Betriebsystems verpflichtet sein sollte, seine Software frühzeitig auf Kompatibilität zu prüfen oder ob nicht auch Microsoft eine gewisse „Pflicht“ zur Prüfung der Anwendbarkeit anderer Software trifft, darüber lässt sich sicher streiten.
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