Kurzanalyse von Rechtsanwalt Dr. Jonas Kahl, LL.M.
Mit Beschluss vom 17.05.2016 hat das Landgericht Hamburg Jan Böhmermann auf Antrag des türkischen Präsidenten Erdogan hin verpflichtet, künftig die Äußerung weiter Teile seiner Schmähgedicht-Performance zu unterlassen (Az.: 324 O 255/16). Nunmehr hat das Gericht die Begründung seiner einstweiligen Verfügung veröffentlicht. Nachfolgend eine erste Zusammenfassung der Entscheidung und Analyse der Begründung:
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Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Jonas Kahl, LL.M.
Die Chemnitzer Freie Presse hat gestern mitgeteilt, dass sie Klage gegen die Stadt Burgstädt beim Verwaltungsgericht Chemnitz erhoben hat. Hintergrund ist, dass die Stadt am 27.01.2016 Pressevertreter von einer örtlichen Einwohnerversammlung ausgeschlossen und lediglich am Folgetag zu einer Pressekonferenz eingeladen hatte. Nunmehr möchte der Verlag vom Gericht festgestellt haben, dass dieser Ausschluss der Medienvertreter unzulässig war. Mittlerweile hat sich sogar das Sächsische Innenministerium geäußert und erklärt, dass ein Rechtsanspruch auf Teilnahme nicht bestehe. Aber gibt es einen solchen Anspruch für die Presse tatsächlich nicht? Artikel vollständig lesen
Ein Kommentar von Rechtsanwalt Dr. Jonas Kahl, LL.M.
Zum wiederholten Male in diesem Jahr sorgt die Bundestagsverwaltung für Schlagzeilen, weil sie Journalisten den Zugang zum Bundestag verwehrt. Waren es Anfang des Jahres netzpolitisch interessierte Blogger, müssen dieses Mal die ZDF-Journalisten der Satiresendung „heute-show“ draußen bleiben.
Auch im neuerlichen Fall beruft sich die Pressestelle auf ihre Akkreditierungsbedingungen und die Hausordnung des Bundestages. Während dem Zutritt der Blogger deren fehlende Hauptberuflichkeit entgegengestanden haben soll, wird laut Moderator Oliver Welke nun angeführt, dass die ZDF-Journalisten „keine politisch-parlamentarische Berichterstattung“ leisten würden. Artikel vollständig lesen
In der vergangenen Woche hat der Bundestag einem Autor des Blogs netzpiloten.de den Zugang zu einer Ausschusssitzung verwehrt. Und auch netzpolitik.org hat Schwierigkeiten mit der Akkreditierung beim Bundestag. Hintergrund sind die Akkreditierungsbedingungen für den Zugang von Journalisten zu Sitzungen des Deutschen Bundestages.
Der Bundestag setzt für die Akkreditierung von Journalisten die Vorlage eines Presseausweises voraus. Bloggern und nebenberuflichen Journalisten, die über einen solchen nicht verfügen, wird der Zugang zu Sitzungen neuerdings verwehrt. Diese Praxis steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf und der fehlenden alleinigen Legitimationsfunktion eines Presseausweises. Artikel vollständig lesen