In der vergangenen Woche hat der Bundestag einem Autor des Blogs netzpiloten.de den Zugang zu einer Ausschusssitzung verwehrt. Und auch netzpolitik.org hat Schwierigkeiten mit der Akkreditierung beim Bundestag. Hintergrund sind die Akkreditierungsbedingungen für den Zugang von Journalisten zu Sitzungen des Deutschen Bundestages.
Der Bundestag setzt für die Akkreditierung von Journalisten die Vorlage eines Presseausweises voraus. Bloggern und nebenberuflichen Journalisten, die über einen solchen nicht verfügen, wird der Zugang zu Sitzungen neuerdings verwehrt. Diese Praxis steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf und der fehlenden alleinigen Legitimationsfunktion eines Presseausweises. Artikel vollständig lesen