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Richtlinie Digitale Inhalte – Zivilrechtliche Kontextualisierung des Datenschutzes?

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Ein Gastbeitrag von Dr. Henning Hofmann im Rahmen der Artikelreihe „Disconnecting Frameworks” in Kooperation mit der PinG.

Es ist gegenüber der informierten Leserschaft von Telemedicus wahrscheinlich müßig, allzu ausschweifende einleitende Worte über die rapiden und nachhaltig prägenden Umwälzungsprozesse der Digitalisierung zu verlieren. Das gegenwärtige Wachstum an Datenerzeugern und Datenaggregatoren ist historisch einzigartig. Tech-Firmen wie Alphabet, Facebook, Microsoft und Apple, deren Marktmaschinerie von jenen Daten befeuert wird, führen die Liste der weltweit wertvollsten Konzerne an. Hingegen kommt kaum ein bedeutendes Unternehmen auf diesem Markt aus Europa, geschweige denn aus der Bundesrepublik. Auch die Unicorns der Startup-Szene findet man eher in China oder der Bay Area als in Berlin oder Stuttgart.

Die Gründe dafür pendeln irgendwo zwischen der stark zentrischen Akkumulation von Risikokapital, sowie einheitlichen Sprach- und Währungsräumen bis hin zu laxeren Markt-, Wettbewerbs- und Datenschutzregularien. Dieser Standortnachteil hat nunmehr die EU-Kommission auf den Plan gerufen, welche durch die Strategie für einen Digitalen Binnenmarkt das Entwicklungspotential der Digitalwirtschaft nutzen und grenzüberschreitende Hindernisse durch Komplexitätsverminderung zugunsten der Verbraucher sowie Kostenreduzierung für Unternehmen abbauen möchte. Ein hehres Ziel. Aber schon das ursprüngliche Ansinnen, ein integriertes und gemeinsames Europäisches Kaufrecht zu schaffen, welches ebenfalls Komponenten des E-Commerce enthalten sollte, ist am Widerstand der Mitgliedsstaaten frühzeitig gescheitert. Artikel vollständig lesen

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