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OLG München: Kein Anspruch auf Lizenz zur Weitersendung für Online-Videorecorder

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Ein Gastbeitrag von Dr. Christian Masch

Der Betreiber eines Online-Videorecorders hat gegen Sendeunternehmen keinen Anspruch auf Abschluss eines Lizenzvertrages gemäß § 87 Abs. 5 UrhG. Werden nur einzelne Sendungen aufgezeichnet, liegt ein sog. „Rosinenprogramm“ vor, dessen Weiterleitung weder § 20b Abs. 1 noch § 87 Abs. 5 UrhG unterfällt. Die Zustimmung zu einer solchen Weitersendung liegt allein im Ermessen der Sendeunternehmen. Artikel vollständig lesen

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