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Telemedicus: Stellungnahme zur Zweckänderung in der DS-GVO

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Telemedicus hat Ende vergangener Woche auf Anfrage eine schriftliche Stellungnahme zur Regelung der so genannten Zweckänderung in der geplanten Datenschutzgrundverordnung an das Bundesministerium des Inneren übersandt. Hintergrund: Das BMI führt eine schriftliche Anhörung von Verbänden, Unternehmen, Wissenschaft und Netzcommunity durch. Es geht um die Frage, ob eine zweckändernde Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 4 DS-GVO (E) auch aufgrund berechtigten Interesses im Sinne von Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO (E) zulässig sein sollte oder nicht. Unsere Stellungnahme stellen wir als Volltext nun auch hier im Blog bereit. Artikel vollständig lesen

Das Recht auf Datenübertragbarkeit in der Datenschutz-Grundverordnung

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In Art. 18 der geplanten Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) soll ein Recht auf Datenübertragbarkeit für Betroffene geschaffen werden. Nach Erwägungsgrund 55 geht es der Kommission darum, dass die betroffene Person befugt sein soll, „die von ihr zur Verfügung gestellten Daten von einer automatisierten Anwendung, etwa einem sozialen Netzwerk, auf eine andere Anwendung zu übertragen“. Betroffene sollen dadurch eine bessere Kontrolle über ihre Daten erlangen und die bei einem Anbieter in einem strukturierten gängigen Format abgespeicherte Daten leicht und ohne Behinderung auf einen anderen Anbieter übertragen können. Diese Idee klingt zunächst unterstützenswert und nutzerfreundlich, weshalb sich etwa auch Bürgerrechtsorganisationen für eine Ausweitung dieses Rechts aussprechen.

Hinsichtlich seiner Praxistauglichkeit und seiner derzeit geplanten gesetzgeberischen Ausgestaltung, müssen jedoch Bedenken geäußert werden, die sich schlimmstenfalls in dem Gegenteil des angestrebten Zieles der DS-GVO, nämlich einer Einschränkung des ungehinderten Datenflusses oder einer Nicht-Beachtung des Rechts durch Unternehmen äußern werden.
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Kodex zur Selbstregulierung für soziale Netzwerke gescheitert

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Am 6. Mai hat die FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter) in einem „Closing Report“ faktisch das Scheitern des Versuchs bekanntgegeben, die in Deutschland populärsten und größten Anbieter sozialer Netzwerke im Internet zu einer, vor allem von Bundesinnenminister Dr. Friedrich propagierten Selbstregulierung zu bewegen. Der Bundesinnenminister erklärt, die „Verweigerungshaltung von Facebook und Google“ sei „bedauerlich“. Doch ob das Scheitern der Verhandlungen allein auf die Unbeweglichkeit der Internetriesen zurückzuführen ist, scheint fraglich. Artikel vollständig lesen

Zieht Facebook den Kopf aus der Datenschutzschlinge?

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Ein Kommentar von Dr. Carlo Piltz.

Das zieht Kreise! Fast im Minutentakt erscheinen die Meldungen über Twitter: „Facebook unterliegt nicht deutschem Datenschutzrecht!” Die einen jubeln, die anderen schütteln den Kopf. War es das mit dem norddeutschen Engagement gegen den Internetriesen? Eine Anmerkung zu den Beschlüssen des VG Schleswig auf Basis der Pressemitteilung. Artikel vollständig lesen

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