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Rechtliche Fragen rund um das Model- und Property-Release

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Der Mensch ist und bleibt eines der beliebtesten Motive in der Fotografie. Ob in der Werbung oder in der Kunst: Fotos von Personen sind ideal, um Botschaften zu übermitteln. Juristisch lauern hier jedoch Fallstricke. Denn nach § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) dürfen Bilder nur mit Einwilligung der darauf abgebildeten Personen verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Um diese Einwilligung als Grundlage für das Verhältnis zwischen Fotograf und Model soll es sich in diesem Artikel drehen.

Sie ist sowohl dann erforderlich wenn es sich um die Verbreitung von Personen- als auch Markenabbildungen handelt. Die Einwilligung einer Person zur Verbreitung des Bildes wird üblicherweise „Model-Release”, die des Markenrechtsinhabers „Property-Release” genannt. Artikel vollständig lesen

Urheberrecht: Drei Fragen an Birgit Engelhardt (Hobbyfotograf)

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Wie steht es um das Urheberrecht? Telemedicus lässt diejenigen zu Wort kommen, die beruflich mit urheberrechtlichen Fragen in Berührung kommen. Wo liegen die Probleme in der Praxis? Behindert das Urheberrecht die Kreativität und tägliche Arbeit? Unsere Fragen beantwortet diesmal die Amateurfotografin Birgit Engelhardt.

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Video: Sixtus vs. Lobo – Das Urheberrecht

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Ist das Urheberrecht geeignet die rechtlichen Probleme des 21. Jahrhunderts zu meistern? Muss das Wissen überhaupt frei sein? Und wie kann die Kopie eines Werkes ein Diebstahl sein? In einer aktuellen Episode von „Sixtus vs. Lobo” wird der Streit über Sinn und Zweck des Urheberrechts gekonnt und mit Witz dargestellt.

Die Idee ist zugegebenermaßen nicht neu, jedoch von Mario Sixtus und Sascha Lobo hervorragend umgesetzt und durchaus geeignet, die Diskussion am Leben zu erhalten.

Das Video gibt es nach dem Klick. Artikel vollständig lesen

Das „berechtigte Interesse“ im Sinne des § 23 Abs. 2 KUG

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Ein großer Bereich der Berufsfotografie beschäftigt sich mit der Darstellung von Personen die in der Öffentlichkeit stehen. Besonders in diesem Bereich, besteht die Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Geschützt wird das Persönlichkeitsrecht hierbei durch § 23 des Kunsturhebergesetzes (KUG). In dieser Vorschrift ist geregelt, wann eine Veröffentlichung ohne Einwilligung der abgebildeten Person vor dem Hintergrund der Persönlichkeitsrechte zulässig ist.

Von besonderer Bedeutu/ng ist in diesem Zusammenhang der Begriff des „berechtigten Interesses“ in § 23 Abs. 2 KUG. Dieses Interesse ist zunächst durch Abwägung zwischen dem Interesse des Abgebildeten und dem Interesse der Öffentlichkeit an der Darstellung zu ermitteln. Fällt diese Abwägung zugunsten der abgebildeten Person aus, so ist die Veröffentlichung unzulässig. Artikel vollständig lesen

Der Rechteerwerb an Fotos aus der Sicht des Erwerbers

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Der Kauf von Nutzungsrechten an Fotos gehört zum täglich Brot vieler Unternehmen in der Medienbranche. Beim Erwerb solcher Rechte ergeben sich häufig viele Schwierigkeiten, denen sich dieser Artikel widmen soll. Artikel vollständig lesen

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