Das Europäische Parlament hat heute einen EU-weiten Patentschutz verabschiedet. Er soll ab 2014 gelten und bei Anmeldung automatisch in allen 25 Vertragsstaaten Wirkung entfalten. Mindestens zehn Jahre haben die Länder auf dieses Ergebnis hingearbeitet. Das Patentrecht nimmt damit eine wichtige Hürde, die das Markenrecht längst hinter sich hat – dort gibt es die Gemeinschaftsmarke bereits seit 1996. Artikel vollständig lesen
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger plant eine große Kampagne. Zeitungen sollen dabei Werbung in eigener Sache machen. Es soll Anzeigen und Spots geben: Auf Plakaten, in Kino und TV – und natürlich in Zeitungen. Die Verleger erhoffen sich von der Kampagne eine Stütze im Kampf um die Regelung eines Leistungsschutzrechts für die Presse. Damit ist sie die Antwort auf Googles Aufruf an seine Kunden „Verteidige dein Netz“.
Die Verleger wollen sich bei Lesern und besonders bei Nicht-Lesern noch einmal positiv ins Gedächtnis rufen. Inwiefern dies den Ausgang der Debatte beeinflussen kann ist unklar. Als zweitgrößter Werbeträger nach dem Fernsehen sollten die Zeitungen allerdings wissen, wie die Werbetrommel zu rühren ist. Die Klickraten auf den zeitungseigenen Webseiten könnten jedenfalls bis zur Entscheidung über das Gesetz noch einmal ansteigen – wenn auch mit etwas Hilfe der Aggregatoren und Suchmaschinen.
Ein möglichst einfaches Urheberrecht – das ist das Ziel von Lawrence Lessig, dem Gründer von Creative Commons. Sein Vorschlag: Es soll künftig nur noch zwei Modelle geben – die kostenpflichtige kommerzielle Nutzung und die kostenlose private Nutzung von Inhalten. Außerdem hält er zum Schutz dieser Inhalte ein internetweites Content-ID-Verfahren a là YouTube für möglich, das ein globales Register aller Werke erstellt.
Im Interview mit der Zeit erklärt Lawrence Lessig wie er sich ein zeitgemäßes Urheberrecht vorstellt:
Wir leben in einer Welt, in der die simple Nutzung eines Inhaltes bedeutet, dass von ihm eine Kopie erzeugt wird. Das war ursprünglich anders. Nutzung hieß lange Zeit, sich etwas anzuhören oder es zu lesen, aber nicht, es dabei zu kopieren. Wir müssen also darüber nachdenken, wie diese Änderung im Recht fair abgebildet werden kann.
Zum Interview auf Zeit Online.
Youtube über das Content-ID-Verfahren.
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Seit Freitag streiten sich der Musikkonzern EMI und die Online-Verkaufsplattform ReDigi in den USA um die Rechtsmäßigkeit des Verkaufs von „gebrauchten“ Musikdateien. Die entscheidende Frage wird sein, ob ReDigi die sog. „first-sales-doctrine”, das amerikanische Pendant zum Erschöpfungsgrundsatz des deutschen Urheberrechts, auf seiner Seite hat. Die Entscheidung könnte ein Vorgeschmack auf den Umgang mit „gebrauchten“ Audiodateien innerhalb der EU sein.
Urheberrecht.org berichtet zu diesem Rechtsstreit, der an den „Usedsoft-Fall“ erinnert:
„Wie die »BBC« berichtet, ist EMI der Ansicht, dass digitale Werke nur durch die Anfertigung von Kopien weiterverkauft werden können. Es bestehe keine Gewissheit, dass die »Ersterwerbsdatei« wirklich gelöscht würde. Der Musikkonzern fordert eine Strafzahlung von 150.000,- US-Dollar für jeden über die Plattform weiterverkauften Song.”
Zur Nachricht auf urheberrecht.org.
Telemedicus zum UsedSoft-Urteil des EuGH.
Telemedicus zum Erschöpfungsgrundsatz bei Lizenzen. Artikel vollständig lesen