+++ OLG Hamburg: Linux-Entwickler scheitert mit Klage gegen VMware
+++ BfDI kritisiert Uploadfilter
+++ EuGH: Generalanwalt gegen Pflicht zur telefonischen Erreichbarkeit von Online-Händlern
+++ EU-Kommission fordert mehr Transparenz bei der Bekämpfung von Desinformation
+++ EuGH: BGH legt Fragen zum Auskunftsanspruch gegen YouTube vor
+++ Zensus 2021: Gesetzesentwurf für Durchführung über Volkszählung
+++ BfDI: Kelber kritisiert „Datensammelwut“
+++ eco veröffentlicht Whitepaper zum Crypto-Mining Artikel vollständig lesen
+++ EU-Staaten wollen Herausgabe elektronischer Beweismittel regeln
+++ OLG Köln: „Käpt‘n Knutsch“ erlaubt, Kussfotos verboten
+++ Staatstrojaner: Verfassungsbeschwerde gegen Polizeigesetz BW eingelegt
+++ VG Köln: BfV muss Maaßen-Treffen mit AfD-Leuten beauskunften
+++ Seehofer hakt wöchentlich bei Meldepflicht für IT-Sicherheitslücken nach
+++ Straftäter mit iPhone-Bewegungsdaten überführt Artikel vollständig lesen
+++ OLG München: Yelp darf Gesamtbewertung nicht verzerren
+++ EuGH: Geschmack von Lebensmitteln ist kein Werk
+++ Digitalkabinett der Bundesregierung berät digitalen Wandel
+++ EU-Kommission: Fingerabdrücke im Personalausweis sollen Pflicht werden
+++ Softwareentwicklung: Kritik wegen geplanter EU-Urheberrechtsreform Artikel vollständig lesen
+++ US-Behörden fordern Zugriff auf Facebook-Messenger
+++ Digitale Katastrophenwarnungen
+++ Digitalexperten gesucht
+++ Legal Tech: BRAK klagt gegen Mietrechtsportal
+++ Proteste gegen europäisches Leistungsschutzrecht
+++ Datenschützer kritisieren zunehmende Handyüberwachung Artikel vollständig lesen
+++ EuGH: Private Kameraüberwachung von Straßenraum unterfällt Datenschutzrecht
+++ BGH: Unterlassungsanspruch umfasst keine Pflicht zum Abstellen von RSS-Republishing
+++ „Project Goliath”: Die US-Filmwirtschaft im Kampf gegen Google
+++ ÖVGH: Frequenzversteigerung in Österreich war rechtmäßig
+++ Digitale Dividende II: Bund und Länder teilen sich die Versteigerungserlöse Artikel vollständig lesen
Auslöser für den Aufreger der vergangenen Woche war ein angebliches Schreiben eines anonymen Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin der Telekom. Inhalt: angebliche Pläne über Volumenbegrenzungen bei T-DSL. Das Schreiben wurde in den virtuellen Briefkasten des Technikblogs fanboys eingeworfen – und landete just als Hauptthema im Podcast der Blogger. Die Folge war eine Flut an Re-Blogs, Kommentaren, Tweets, Re-Tweets und letztlich ein Statement der Telekom: Ja, es gäbe Überlegungen hierzu. Doch was für Konsequenzen hätte eine Datendrosselung bei Telekom-Tarifen?
Wir liefern einen Überblick – und eine Gegenüberstellung der alten und neuen Datenmengen. Artikel vollständig lesen
Kabel Deutschland will ARD und ZDF verklagen. Damit reagiert der Netzbetreiber auf die Kündigung der Einspeiseverträge durch die Sender. Das hat die FAZ am Montag berichtet.
Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF haben erst kürzlich die Einspeiseverträge mit Kabel Deutschland, Unitymedia und KabelBW gekündigt. Damit sollen jährlich Kosten in Höhe von 60 Millionen Euro eingespart werden. Aus Sicht der Sender sei die Zahlung von Einspeiseentgelten heute nicht mehr gerechtfertigt. Artikel vollständig lesen
Der Software-Riese Microsoft hat am Montag das soziale Netzwerk Yammer aufgekauft. Damit bestätigten sich die Gerüchte um eine mögliche Übernahme.
1,2 Milliarden Dollar in bar soll es Microsoft gekostet haben, seine Stellung im Büro-Software-Bereich zu verteidigen. Der Konzern kann mit dem Kauf von Yammer nun sein Angebot um weitere soziale Features ergänzen. Das erst 2008 gegründete Unternehmen wird als „Facebook für den Arbeitsplatz“ bezeichnet. Zu den derzeit ca. 200.000 Nutzern gehören unter anderem Größen wie Ford und DHL. Yammer bietet Firmen die Möglichkeit, private soziale Netzwerke einzurichten. Darüber können die Mitarbeiter unter anderem firmeninterne Umfragen erstellen und gemeinsame Daten austauschen. Microsoft hat Yammer vor dem Börsengang abgefangen, wie auch bereits den Internet-Telefoniedienst Skype im Mai 2011- mit 8,5 Milliarden Dollar der bislang größte Zukauf der Konzerngeschichte.
US-Geheimdienste und das israelische Militär sollen gemeinschaftlich die Cyberwaffe „Flame“ entwickelt haben. Dies geht aus der Online-Ausgabe der Washington Post vom Dienstag hervor. Die Zeitung beziehe ihre Informationen von hochrangigen US-Regierungs- und Geheimdienstkreisen. Damit wären die USA und Israel verantwortlich für die digitalen Attacken auf den Iran im Mai 2012.
Es handele sich bei dem Computervirus „Flame“ um einen Teil der „Operation Olympic Games“, eine geheime Operation mit dem Ziel, Cyberangriffe auf den Iran zu verüben. Dadurch sollen die Atomwaffenpläne des Regimes behindert werden. „Flame“ solle das Schlachtfeld für andere verdeckte Maßnahmen vorbereiten, so ein ehemaliger ranghoher Mitarbeiter des US-Geheimdienstes.
Der Spionagevirus wurde in die Computer iranischer Behördenvertreter eingeschleust und verbreitete sich anschließend über die Microsoft Updatefunktion. Ausgespäht wurden vorrangig Dokumente im Zusammenhang mit dem iranischen Atomprogramm. Doch „Flame“ sei auch in der Lage, Screenshots anzufertigen und Audioaufnahmen über ein Mikrofon im Computer zu erstellen. Der Virus sei seit März 2010 im Umlauf, wurde jedoch erst im Mai 2012 vom russischen Computersicherheitsunternehmen Kaspersky Lab identifiziert.
Sprecher der CIA, der NSA und der israelischen Botschaftsvertretung in Washington wollten den Bericht auf Anfrage der Washington Post bislang nicht bestätigen.
Link zum Artikel der Washington Post. Artikel vollständig lesen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Spielehersteller Blizzard wegen mangelhafter Informationspolitik abgemahnt. Das hat der Verbraucherschutzverband in einer Pressemeldung bekannt gegeben.
Grund für die Abmahnung seien die zahlreichen Beschwerden von Spielern zu „Diablo III“. Das erst am Mitte Mai veröffentlichte Spiel halte dem Käufer wesentliche Informationen vor, die er vor dem Kauf wissen müsse. Dabei handele es sich einerseits um die Notwendigkeit einer dauerhaften Internetverbindung zur Nutzung des Spiels, andererseits um die Registrierungspflicht auf Battle.net, dem hauseigenen Netzwerk Blizzards. Diese Pflicht beschränke sich nicht auf eine einmalige Eingabe des Produkt-Keys, sondern setze zur Nutzung des Spiels die Registrierung eines persönlichen Accounts voraus. Zudem hätten viele Spieler über einen längeren Zeitraum wegen technischer Schwierigkeiten keinen Zugang zu „Diablo III“ gehabt.
Der Spielehersteller soll nun bis zum 13. Juli eine Unterlassungserklärung abgeben.
Abbildung: Produkt-Cover von Diablo 3, © Blizzard. Artikel vollständig lesen