Ende 2004 gab Google bekannt, seinen Dienst „Google Book Search” (kurz: Google Books) zu starten. Das Projekt sollte dazu dienen, der Welt Wissen in digitalisierter Form durchsuchbar und zugänglich zu machen. Ohne Zustimmung der Rechteinhaber begann Google mit dem Scannen und der digitalen Speicherung von Millionen Bücher aus aller Welt, die für jedermann online abrufbar waren.
Viele Verlage und Urheber reagierten verärgert auf Googles Vorgehen. Zähe Verhandlungen und eine ganze Reihe Gerichtsverfahren waren die Folge. Wir geben einen Überblick über den Stand der Dinge. Artikel vollständig lesen
Das EU-Parlament hat am Donnerstag die Richtlinie zu verwaisten Werken beschlossen. Ein Werk gilt als „verwaist”, wenn der Rechtsinhaber nicht bekannt oder nicht auffindbar ist. Bislang konnten solche Werke kaum rechtssicher genutzt werden. Die Richtlinie soll nun einen rechtlichen Rahmen schaffen, um verwaiste Werke der Öffentlichkeit zugänglich machen zu können. Artikel vollständig lesen
Die Diskussion zur geplanten Tarifreform der GEMA geht in die nächste Runde. Die GEMA möchte zum 1. Januar 2013 eine neue Gebührenordnung durchsetzen. Diese soll zu enorm erhöhten Abgaben für Clubbesitzer führen, befürchten Kritiker. Johannes Singhammer – stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Union – äußerte sich gegenüber der Financial Times Deutschland dazu wie folgt:
„Die GEMA-Tarife dürfen nicht so gestaltet sein, dass das Geschäftsmodell der Diskothekenbesitzer daran zerbricht”
Außerdem fordert Singhammer mehr Transparenz seitens der GEMA. Bislang habe die GEMA dafür aber noch nichts getan. Der CSU-Politiker rückt damit auf die Seite der Kulturschaffenden, die sich gegen die geplante Tarifreform stellen.
Die Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter wirft viele Fragen auf. Eine davon: Wie können kulturelle, digitale Inhalte für die Nachwelt erhalten werden? Der Bibliotheksjurist Eric W. Steinhauer sprach auf irights.info über eine Langzeitarchivierung des Internets:
„Anders als bei gedruckten Materialien existieren in den Gedächtnisinstitutionen keine vergleichbaren Sammlungsstrukturen für digitale Inhalte. Was ein Verlag auf Papier produziert, bleibt. Was im Internet stattfindet, nicht unbedingt. Wir wissen nicht, was in 20 Jahren von den digitalen Inhalten noch da ist.“
Die digitale Plattform tape.tv bietet seinen Nutzern auf sie eigens zugeschnittene Musikempfehlungen. Mitbegründer Clemens Fritsch äußert auf ZEIT ONLINE seine Lösungsansätze zum Urheberrecht:
„Wir müssen erkennen, dass für Musiknutzer die Verpackung wichtiger wird. Das heißt: Content is King, aber Package is God.
Es reicht nicht, dass Plattform-Anbieter den Inhalt nur zur Verfügung stellen. Sie müssen darüber hinaus mit redaktionellen Konzepten und Services Geschichten erzählen. (…)
Wer -wie tape.tv- gemeinsam mit den Künstlern das Musikfernsehen neu erfinden will, muss auch dafür sorgen, dass Künstler damit irgendwann Geld verdienen.“
Der Kurzartikel veranschaulicht die Ansicht eines Portalbetreibers zur aktuellen Urheberrechtsdiskussion.
Im Dezember 2011 hat Schleswig-Holstein als letztes Bundesland dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) zugestimmt. Dieser beinhaltet ein verändertes Zahlungsmodell: Ab dem 01.01.2013 wird ein einheitlicher Rundfunkbeitrag pro Wohnung für die Bürgerinnen und Bürger berechnet. Die Zahlungspflicht gilt unabhängig von der Anzahl der Mieter und den jeweiligen Rundfunkgeräten. Auch für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ergeben sich Änderungen.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender haben eine Informationsseite zur neuen Rechtslage eingerichtet.
Die Website vermittelt der Allgemeinheit einen gelungenen Überblick zum Themenbereich.
Link zur Website.
Link zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
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