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Gebrauchte E-Books und das Urheberrecht

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Möchte man sein Bücherregal ausmisten und ein gebrauchtes Buch weiterverkaufen, muss man hierfür beim Verlag nicht um Erlaubnis fragen. Das Urheberrecht – bezogen auf dieses Buch – hat sich in dem Moment verbraucht, in dem der Inhaber von Urheberrechten das Buch erstmalig veräußert hat.

Aber was ist dann mit gebrauchten Büchern im „Software-Format“? Können auch sie lizenzfrei weiterveräußert werden? Das niederländische Unternehmen Tom Kabinett sah darin ein lukratives Geschäftsmodell. Und wurde am Ende eines Besseren belehrt.

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Wochenrückblick: Urheberrecht, Corona-App, MStV

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