Ein Gastbeitrag von RA Burkhardt Müller-Sönksen
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ist heute vor dem Verwaltungsgericht Schleswig abermals mit einem Versuch gescheitert, Unternehmen die Nutzung von Facebook zu verbieten. Bereits im April 2013 musste sich das ULD vom Oberverwaltungsgericht Schleswig bescheinigen lassen, mangels Anwendbarkeit deutschen Datenschutzrechts keine unmittelbare Möglichkeit zu haben, Facebook zu regulieren. Nach dem heutigen Urteil ist den Datenschützern um Thilo Weichert nun auch der Versuch missglückt, Facebook über einen Umweg zu regulieren: sie wendeten sich nämlich gegen in Schleswig-Holstein ansässige Unternehmen, die eine Fanpage auf Facebook betreiben. Artikel vollständig lesen