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Kauf geklauter Steuerdaten: Straftat oder Strafverfolgung?

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Aus der Schweiz erhält der deutsche Staat gerade ein Angebot, das er nicht ablehnen wird: Ein Unbekannter hat sich bei einer Bank die Kunden- und Kontodaten von 1.500 Anlegern verschafft, unter ihnen auch Deutsche, und bietet die Daten den deutschen Finanzbehörden für 2,5 Millionen Euro zum Kauf an. Diese versprechen sich eine satte Rendite: Mehreinnahmen durch Steuernachzahlungen von mindestens 100 Millionen Euro werden erwartet. Der Fall lässt viele Fragen offen: Wer ist der Informant? Welche Bank ist betroffen? Und vor allem: Darf der Staat das überhaupt, diese Daten ankaufen?
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Kennzeichenerfassung: Was tut sich bei den Ländern?

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Vor acht Monaten erklärte das Bundesverfassungsgericht die automatische Kennzeichenerfassung in Hessen und Schleswig-Holstein für rechtswidrig (Telemedicus berichtete). Was hat sich seitdem getan? Hier ein Überblick über die Entwicklung in den Bundesländern. Artikel vollständig lesen

BpB plant deutsche News-Comedy für Jugendliche

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Ein Nachrichtenmagazin im Comedy-Format soll zukünftig zur politischen Weiterbildung der Jugend beitragen. Die Bundeszentrale für politische Bildung plant gemeinsam mit der Firma Grundy Light Entertainment ein entsprechendes Sendeformat. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervor. Nach Aussage der Bundesregierung haben die BpB und Grundy im Mai 2007 eine Kooperationsvereinbarung geschlossen:

"Gegenstand der Kooperationsvereinbarung ist die gemeinsame Konzeption eines unterhaltsamen, im Sinne einer Comedy gestalteten Nachrichtenmagazins für politik- und bildungsferne Jugendliche."

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Cottbuser Medienrechtstage

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An der BTU Cottbus finden vom 2. bis 4. Juli die Cottbuser Medienrechtstage statt. An drei Tagen sprechen Referenten aus Wissenschaft und Praxis über Presserecht, Persönlichkeitsschutz, Urheberrecht und IT-Recht, unter anderem Prof. Dr. Winfried Bullinger (Einführung in das Urheberrecht und aktuelle Fragen) und der Satiriker und frühere "Titanic"-Chefredakteur Martin Sonneborn ("Elegante Persönlichkeitsverletzungen: Satire und Justiz").

Die Teilnahme kostet pro Tag € 70,-, für alle drei Tage € 200,-. Für Studierende im BTU-Masterstudiengang "Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen" ist die Teilnahme kostenfrei.

Weiterführende Informationen auf der Webseite der BTU Cottbus. Artikel vollständig lesen

Kennzeichenerfassung in Hessen und Schleswig-Holstein verfassungswidrig

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BVerfG setzt Rechtsprechung zur informationellen Selbstbestimmung fort

Die automatisierte Kennzeichenerfassung ist in der in Hessen und Schleswig-Holstein praktizierten Form verfassungswidrig, da sie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Dies entschied heute das Bundesverfassungsgericht. Die angegriffenen Regelungen verstießen gegen das Gebot der Normenbestimmtheit und Normenklarheit sowie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Das Urteil (1 BvR 2074/05; 1 BvR 1254/05) präzisiert die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und lässt Rückschlüsse auf die Verfassungsmäßigkeit der anderen landesrechtlichen Regelungen zu.
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Das IT-Grundrecht im Detail

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Zur dogmatischen Einordnung des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

Die im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz (VSG) vorgesehene Online-Durchsuchung ist verfassungswidrig. Das entschied heute das BVerfG (1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07). In seiner Entscheidung entwickelt das Gericht ein neues Grundrecht „auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“. Dieses Recht schützt den Betroffenen vor Zugriffen auf Computer, Netzwerke und vergleichbare Systeme, wenn diese Zugriffe sein Persönlichkeitsrecht gefährden. Artikel vollständig lesen

Callactive vs. Niggemeier: Urteilsbegründung liegt vor

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Im Rechtsstreit der Callactive GmbH gegen den bloggenden Journalisten Stefan Niggemeier liegt nun die schriftliche Urteilsbegründung vor, deren „entscheidende Passagen“ Niggemeier auf seiner Homepage veröffentlicht hat. Das Gericht hatte geurteilt, Niggemeier habe pflichtwidrig gehandelt, als er einen beleidigenden Kommentar eines Lesers, abgegeben am Sonntag um 3:37 Uhr, erst sieben einhalb Stunden später entdeckte und löschte (Telemedicus berichtete und kommentierte). Das Urteil ist bereits bei der kostenpflichtigen juristischen Datenbank juris abrufbar (Az. 324 O 794/07).

Das Gericht bestimmt für die Prüfpflichten eines Webseitenbetreibers einen „gleitenden Sorgfaltsmaßstab mit einem Spektrum abgestufter Prüfungspflichten“, dessen Intensität davon abhängt, wie vorhersehbar es ist, dass Persönlichkeitsverletzungen auf dieser Webseite eintreten. Die Prüfpflicht könne „bis hin zu einer Dauer- oder Vorabkontrollpflicht anwachsen“. Artikel vollständig lesen

Brigitte Zypries zum Verhältnis von Datenschutz und Sicherheit

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Der Staat darf nicht alles wissen; jede Datenerhebung muss sich an den Freiheitsrechten messen lassen. Dies bekräftigt Justizministerin Brigitte Zypries in einem Gastbeitrag in der FAZ vom Donnerstag:

Wir wollen keinen Präventionsstaat, der auf der Suche nach Gefahrenquellen auch Unbeteiligte überwacht und kontrolliert. Der Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass er nicht alles, was er wissen könnte, auch wissen will und wissen darf.

Zypries wünscht sich eine "breite Debatte" über Sicherheit und Privatheit, verhält sich aber sehr zurückhaltend zur Frage, ob ein neues Informationsgrundrecht erforderlich ist:

Welchen materiellen Gehalt […] könnte man einem neu aufzunehmenden Grundrecht geben? Meine persönliche Leitlinie dafür ist: Gute Verfassungen bestechen durch inhaltlich klare, knappe und verständliche Regelungen. Jeder Vorschlag, ein neues Grundrecht in die Verfassung aufzunehmen, muss sich daran messen lassen. Und jede grundrechtliche Ergänzung sollte einen materiellen Mehrwert zum Status quo aufweisen.

Der Beitrag ist für Nicht-Abonnenten der F.A.Z. derzeit nur kostenpflichtig abrufbar.

Zum Beitrag in der FAZ.

Siehe auch: Telemedicus – Was sollte das sein, die Internetfreiheit? Artikel vollständig lesen

Spickmich.de – Stellungnahme der bayerischen Datenschützer

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Eine Antwort auf das Gutachen der bayerischen Datenschutzbehörde zu Spickmich.de

Die Benotung und Bewertung von Lehrern auf der Internetseite spickmich.de ist datenschutzrechtlich unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommt die Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich in einem heute veröffentlichten Gutachten. Anders als das OLG Köln im November (Telemedicus berichtete) hält die Behörde die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Lehrer für höherrangig gegenüber dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit.

Die Stellungnahme der bayerischen Behörde ist eher ein politisches Statement als ein taugliches juristisches Gutachten. Die Abwägung zwischen den betroffenen Rechtsgütern ist einseitig, unvollständig und wird dem Fall nicht gerecht. Artikel vollständig lesen

Neuer Regierungsentwurf zu „Gewalt-Medien“

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Die Bundesregierung hat gestern einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Laut einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) soll der Entwurf den Schutz von Kindern und Jugendlichen "vor medialen Gewaltdarstellungen, insbesondere vor gewaltbeherrschten Computerspielen" ermöglichen. Das Gesetzgebungsverfahren soll Anfang 2008 abgeschlossen sein.

Die wesentlichen Inhalte des Entwurfs:
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