Am 23. Januar entschied der BGH den Streit über die Vivaldi-Oper „Motezuma“, der die Gerichte seit knapp drei Jahren beschäftigte. Es ging um die Frage, wann ein Werk noch „nicht erschienen“ ist – denn dies ist erforderlich, damit dem Herausgeber der Erstausgabe ein Verwertungsrecht gem. § 71 UrhG zustehen kann.
Das Stück des venezianischen Komponisten galt lange Zeit als verschollen. Erst im Jahre 2002 wurde es im Archiv der Sing-Akademie zu Berlin (Klägerin) wiederentdeckt. Von dieser aufgefundenen Handschrift gab die Klägerin Kopien heraus und hielt sich auf Grund dessen für die Herausgeberin iSd § 71 UrhG. Als die Veranstalterin des Düsseldorfer Kulturfestivals „Altstadtherbst“ (Beklagte) die Oper im September 2005 ohne Zustimmung aufführen ließ, verlangte die Klägerin Schadensersatz. Doch dieses Verlangen blieb sowohl vor dem Landgericht als auch vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf erfolglos. Artikel vollständig lesen
In einem Urteil vom 19.6. stellte das LG München I klar, dass Eltern neben ihren Kindern haftbar gemacht werden können, wenn der Nachwuchs im Internet gegen geltendes Recht verstößt. Die damals 16-jährige Tochter der beklagten Eltern lud Videos, welche aus urheberrechtlichem Material der Klägerin zusammen geschnitten waren, auf zwei Internetportale hoch. Die 7. Zivilrechtskammer des Landgerichts gab der Klage des Rechteinhabers auf Schadensersatz und Auskunft statt. Artikel vollständig lesen
Verbraucher sollen in Zukunft besser vor unerlaubter Telefonwerbung geschützt werden. Dazu stellten Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und der Bundesminister für Verbraucherschutz Horst Seehofer am vergangenen Dienstag ein „Maßnahmenpaket“ vor.
Warum überhaupt ein neues Gesetz?
Schon nach geltendem Recht ist Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG untersagt. Problematisch war jedoch, dass sich „unseriöse Firmen“ immer wieder über das Verbot hinwegsetzten. Entsprechend kündigte das Bundesjustizministerium schon im September des vergangenen Jahres einen Gesetzesentwurf an, der nunmehr seit dem 11. März 2008 vorliegt. Artikel vollständig lesen
Die USA und die Bundesrepublik wollen bei der Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität künftig noch enger zusammen arbeiten.
Darauf verständigten sich am vergangenen Dienstag in einem bilateralen Abkommen Bundesinnenminister Schäuble und Justizministerin Brigitte Zypries mit ihren US-amerikanischen Kollegen Michael Chertoff, Minister für Innere Sicherheit, und Michael Bernard Mukasey, Justizminister. Insbesondere im Bereich der Terrorismusbekämpfung soll der Informationsaustausch zwischen den beiden Nationen ausgebaut werden. Nur so könne schnell auf grenzüberschreitende Aktivitäten von Terroristen reagiert werden. Artikel vollständig lesen
Nachdem der EuGH erst im September letzten Jahres das Urteil des EuG und die Geldbuße von rund 500 Millionen Euro bestätigte, ist die Europäische Kommission erneut auf Microsoft aufmerksam geworden. Laut einer Pressemitteilung der Kommission wurden gleich zwei neue Verfahren gegen Microsoft eingeleitet. Artikel vollständig lesen
Die Statue eines Engels ist urheberrechtlich geschützt. Das entschied das OLG Düsseldorf Ende Oktober.
Geklagt hatte ein Künstler der Benediktiner-Abtei Maria Laach. Dieser hatte die Verwertungsrechte an dem zugrundeliegenden Gipsmodell erlangt. Die Beklagte war Inhaberin einer Kunstgießerei, in welcher eine ähnliche Statue hergestellt wurde.
Darauf mahnte der Künstler die Beklagte ab; sie verpflichtete sich, ihre Statuette nicht weiter herzustellen und zu vertreiben. In Berufung hatte das Gericht über Schadensersatzforderungen und einen Herausgabeanspruchs des Künstlers zu entscheiden. Artikel vollständig lesen
Wer kennt ihn nicht: Tarzan, den von Edgar Rice Burroughs geschaffenen Dschungelmann? Und wer erinnert sich nicht an seinen unverwechselbaren, markerschütternden Schrei? Ein guter Grund, diesen Schrei als Marke eintragen zu lassen. Aber geht das überhaupt? Artikel vollständig lesen
Wie die Online Platform „Falle Internet“ heute berichtet, scheinen weitere Datenschutzprobleme bei Ebay aufgetreten zu sein. Über den Newsletter, den Ebay an seine Kunden versendet, sind im Internet Namen, Vornamen und die jeweils zugehörigen eBay-Mitgliedsnamen frei abrufbar.
Ursache dafür sei, dass die Newsletter in HTML-Form an die Kunden versandt werden, aber nicht alle Empfänger die HTML-Funktion im E-Mail Programm aktiviert hätten. Entsprechend wurden alle Newsletter zusätzlich als Website im Internet hinterlegt und konnten aus der Mail heraus aufgerufen werden.
Wie falle-internet.de herausgefunden hat, lassen sich mit geringen Manipulationen an den hinterlegten Webadressen (URL) die personalisierten E-Mails anderer Nutzer abrufen. Wegen fehlender Verschlüsselung ist fast der gesamte Datenbestand auslesbar.
Laut Angaben auf der Verbraucherschutzwebsite hat Ebay nach einem Hinweis über diese Lücken inzwischen reagiert: Beim Versuch den Newsletter online abzurufen werde zurzeit eine Fehlermeldung angezeigt.
Der Bericht bei falle-internet.de.
Ebenfalls zum Thema: „Kundendaten frei zugänglich“ in der SZ. Artikel vollständig lesen