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Stört der EGMR die deutsche Störerhaftung?

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Ein Gastbeitrag von Anna K. Bernzen.

Klickte man Anfang 2014 auf die Startseite des estnischen Internetportals DELFI, fiel der Blick dort zuerst auf ein auffälliges blaues Banner mit den Worten „Sotschi Olympia”. Auf den Sprungschanzen und den Eislaufbahnen der olympischen Winterspiele fiel Estland mit nur 25 Athleten und Athletinnen und ohne Medaillen nicht weiter auf. Eine andere Eisfläche sorgt jedoch dafür, dass der baltische Staat zuletzt zumindest in der juristischen Welt viel Beachtung bekam.

Im Winter 2006 veröffentlichte das dort sehr bekannte und beliebte Nachrichtenportal DELFI einen Artikel über die Pläne eines großen Fährunternehmens, die Route seiner Schiffe künftig durch jene Eisstraßen zu legen, die das estnische Festland mit den umliegenden Inseln verbinden. Ein heißes Thema, zu dem auch viele wenig begeisterte DELFI-Leser eine ausgeprägte Meinung hatten, wie sich in den Kommentaren unter dem Artikel deutlich zeigte: Mit Postings wie „f***ing s**theads” und „go drown yourself” griffen sie vor allem den Mehrheitseigner der Fährfirma persönlich an. Das vorerst letzte Wort dazu sprach im Oktober 2013 nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) – und könnte damit auch die deutsche Diskussion um die Störerhaftung ins Schlittern bringen. Artikel vollständig lesen

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