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+++ Bundesverfassungsgericht stärkt Pressefreiheit
+++ EU-Kommission prüft Reform von Kabel- und Satellitenrichtlinie
+++ Wettbewerbsrecht: Google dementiert Vorwürfe der EU-Kommission
+++ Gedankenexperiment zur Neuordnung des Urheberrechts Artikel vollständig lesen
+++ LG Köln zu Erfolgsaussichten in Sachen Adblock Plus
+++ OLG Köln zu BILD Online-Teaser
+++ OVG NRW zu Einsichtnahme in Gutachten über NS-Vergangenheit
+++ Bundestag plant Verlängerung des „German Patriot-Act“
+++ Bundeskabinett beschließt Abschaffung von Routerzwang
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Mann beißt Hund, BILD rügt Presserat. Die BILD-Zeitung wendet sich derzeit öffentlichkeitswirksam gegen eine Rüge des Deutschen Presserates und fordert seine Leser auf, sich beim Presserat zu beschweren.
„Sagen Sie dem Presserat Ihre Meinung. Wie finden SIE, dass der Presserat den Mord an einer 18-Jährigen, „nicht besonders“ findet.”
Darunter ist die Anschrift des Presserats abgedruckt.
Zuvor hatte der Presserat die Veröffentlichung eines unverpixelten Fotos eines noch minderjährigen verurteilten Täters in der BILD-Zeitung gerügt. Eine identifizierende Berichterstattung über minderjährige Täter ist nach Ziffer 8.1 und 8.3 Deutschen Pressekodex nur unter strengen Voraussetzungen gestattet. Verstößt ein Verleger, Herausgeber oder Journalist gegen diese Grundsätze kann der Presserat auf den Verstoß gegen die publizistischen Grundsätze hinweisen, sie missbilligen oder eine Rüge aussprechen.
Bericht im Tagesspiegel.
Bericht der DWDL. Artikel vollständig lesen
Die VG Wort wird Verleger erst nach dem Urteil des EuGH in der Sache Reprobel ./. Hewlett Packard (Az. C-572/13) an der Ausschüttung beteiligen. Grund sei die derzeit umstrittene Rechtslage bezüglich des Verlegeranteils. In einer 9-Punkte-Erklärung nimmt der Vorstand und Verwaltungsrat der VG Wort dazu Stellung.
Dr. Martin Vogel, Richter in den Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts und Mitautor eines bekannten Urheberrechtskommentars, sieht in der Erklärung eine bewusste Verschleierung der Sach- und Rechtslage und antwortet darauf im Blog des Journalisten Stefan Niggemeier.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist die Rechtmäßigkeit der geltenden Ausschüttungspraxis der VG Wort. Im Kern geht es dabei um die Frage: Darf die VG Wort einen Teil der urheberrechtlichen Tantieme pauschal an die Verleger zahlen? Dr. Martin Vogel widersprach dieser geübten Praxis und bekam in erster und zweiter Instanz Recht. Telemedicus berichtete ausführlich über die Entscheidung des LG München I und des OLG München. Derzeit ist das Verfahren beim BGH anhängig.
Pressemitteilung der VG Wort zur Ausschüttung 2015.
Gastbeitrag von Dr. Martin Vogel im Blog von Stefan Niggemeier. Artikel vollständig lesen
Der Bundesgerichtshof hat die Termine für seine nächsten Verhandlungen und Entscheidungen bekannt gegeben. Über einige Verfahren hat Telemedicus zuletzt berichtet. Es folgt eine Übersicht zu solchen Verfahren mit Bezug zum Medien- und Internetrecht, sowie dem Gewerblichem Rechtsschutz.
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+++ Bundesregierung beschließt IT-Sicherheitsgesetz
+++ Landgericht München verhandelt über AdBlockPlus
+++ Flickr entfernt Werke unter Creative Commons Lizenzen aus Druckdienst „Wall Art“4
+++ Kartellrecht: Webbrowserauswahl in Windows ist abgeschafft
+++ Niederlande: Datenschützer drohen Google mit Sanktionen Artikel vollständig lesen
ARD und ZDF werden die Handball-WM 2015 in Qatar nicht im Fernsehen übertragen. Dies geht aus einer Pressemitteilung der ARD hervor. In dieser heißt es, die Gesprächs- und Verhandlungsbereitschaft der Rechtegeber sei mangelhaft. Die öffentlich-rechtlichen Sender hatten mit dem Rechteinhaber beIn Sports zuvor über die TV-Rechte an der Sportveranstaltung verhandelt. An anderer Stelle wird vermutet, der Deal sei an der Ausstrahlungsmethode der beiden Sender gescheitert. Sowohl ARD als auch ZDF übertragen das Fernsehsignal via Satellit unverschlüsselt in den arabischen Raum. Die Al Jazeera-Tochter beIn Sports hatte in einem aufsehenerregenden Deal die weltweiten Rechte an der Handballweltmeisterschaft für die Rekordsumme von rund 80 Millionen Euro erworben.
ARD Pressemitteilung
Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Artikel vollständig lesen
Der Deutsche Filmförderfonds (DFFF) wurde gekürzt. Der Haushaltsausschuss des Bundestages stimmte vergangene Woche entsprechend dem Finanzbericht der Bundesregierung für 2015 der Kürzung zu – noch im vergangenen Jahr betrug die deutsche Filmförderung 60 Mio. Euro. Einzig die Grünen widersprachen einer Kürzung der Fördersumme. Für den Kulturbereich sind insgesamt Mittel in Höhe von rund 1,24 Mrd. Euro vorgesehen. Artikel vollständig lesen
Der Streaminganbieter „Aereo” verstößt nach Auffassung des höchsten US-amerikanischen Gerichts gegen den US-Copyright Act. „Aereo” fängt frei empfangbare Antennensignale ab. Diese Signale werden in einen Stream konvertiert, den Nutzer von „Aereo” abrufen können.
Für die Weitersendung der Signale müssen klassische Kabelbetreiber bezahlen – „Aereo” holte keine Lizenzen ein. Zu Unrecht: Der Supreme Court hat den Dienst als Verstoß gegen das Recht der öffentlichen Weitersendungs- und Aufführungsrechte der Fernsehsender eingestuft. Mehrere US-Fernsehsender hatten das New Yorker Start-Up wegen der Verletzung ihrer Urheberrechte verklagt.
Das Urteil in Sachen American Broadcasting v. Aereo im Volltext.
R. Giblin und J. Ginsberg mit weiteren Hintergründen.
Ausführlich bei faz.net.
Das Urteil und seine Folgen für Cloud-Dienste auf irights.info. Artikel vollständig lesen
Fernsehen ist ein Massenmedium. Als solches ist Einfachheit im Umgang mit dem Medium unverzichtbar. HbbTV – oder Hybrid Broadcast Broadband Television – klingt zunächst einmal alles andere als einfach. Darunter versteht man die Verbindung zweier Technologien: Einerseits das Fernsehen, das über ein Fernsehsignal die Zuschauer erreicht. Andererseits das Internet, zu dem die Verbindung über die sogenannte letzte Meile, also den direkten Hausanschlüssen, aufgebaut wird. Wie es der Ausdruck Hybrid schon vermuten lässt, verknüpft HbbTV – stark vereinfacht – lineare Fernsehinhalte, also den Broadcast, mit non-linearen Inhalten des World Wide Web, also dem Broadband.
Der Zuschauer hat in dem meisten Fällen einen roten Knopf (sog. Red Button), der die Onlineinhalte zusätzlich zum Fernsehprogramm einblendet. Somit verschmelzen zwei Massenmedien zu einer Entertainmentplattform. Das stellt den Nutzer vor die Herausforderung, die dünne Linie zwischen Unterhaltung und Überwachung zu erkennen. Artikel vollständig lesen