Kurzer Hinweis in eigener Sache: In der aktuellen Ausgabe der PinG, die eine „Schwerpunktausgabe Dateneigentum” aufgelegt hat, ist ein Aufsatz von Lea Mackert und mir erschienen. Titel: Verträge über Daten – Eine Praxischeckliste.
Aus dem Abstract:
Der folgende Beitrag fasst die rechtlichen Anforderungen an die Vertragsgestaltung zusammen, wenn Daten der zentrale Leistungsgegenstand eines Vertrages sind. Es geht nicht um Verträge mit dem Hauptzweck „Datenschutz“, sondern um Verträge, in denen Daten als Handelsware und Wirtschaftsgut behandelt werden. Solche Verträge können sich sowohl auf personenbezogene als auch auf nicht-personenbezogene Daten beziehen. Beide Kategorien von Daten sind wirtschaftlich relevant.
„Daten“ sind verkörperte Informationen und damit Regelungsobjekt verschiedener Rechtsgebiete. Zu berücksichtigen sind v. a. Anforderungen des Geheimnisschutzes nach wettbewerbs- und strafrechtlichen Vorschriften, des Urheberrechts, des allgemeinen Schuldrechts, und – soweit es um personenbezogene Daten geht – des Datenschutzrechts.
Die Idee des Artikels ist es, so knapp wie möglich die wichtigsten rechtlichen Gesichtspunkte zu nennen, die man bei der Vertragsgestaltung im Kontext „Dateneigentum” beachten muss. Der Beitrag ist als knappe „Checkliste” gedacht, nicht als ausführliche Abhandlung des Themas.
Der Beitrag kann online kostenpflichtig erworben werden und ist außerdem über die einschlägigen Online-Archive abrufbar. Wer mich direkt anschreibt, bekommt gerne eine Privatkopie: s.assion@telemedicus.info.
Die PinG-Ausgabe 04/2016 ist ganz allgemein sehr lesenswert.
Weitere Informationen auch auf der Telemedicus-Themenseite zum „Internet der Dinge”.