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ARD: Rundfunkgebühr = Content-Flatrate?

Die Rundfunkgebühr wird in der digitalen Medienwelt zur Content-Flatrate für Qualitätsinhalte.

Das sagt, ganz ernsthaft, Fritz Raff, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaften der Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD). Raff fasst so zusammen, welche Ziele die neue „ARD-Online-Offensive“ verfolgt, die die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten heute beschlossen haben.

Offenbar geht es den Anstalten darum, möglichst Tatsachen zu schaffen, bevor die Vorgaben der Europäischen Kommision aus dem EU-Beihilfeverfahren umgesetzt werden. Genau das Vorgehen, das die Raff im oben genannten Zitat propagiert – die ‚Umdeutung‘ der Rundfunkgebühren zu allgemeinen Internet-Fördermitteln – hatte die EU nämlich unlängst als unzulässige staatliche Subvention verboten. Die Rundfunkgebühren, als staatliche steuerähnliche Zwangsabgabe, sollen nicht dazu eingesetzt werden, einen intakten Wirtschaftsbereich wie den der Online-Medien zu gefährden.

Dass die Strategie der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erfolgreich sein wird, darf bezweifelt werden. Zum einen haben die Medienaufsichtsbehörden bereits beschlossen, die Öffentlich-Rechtlichen ohne weitere Schonfrist ab sofort in die Pflicht zu nehmen, zum anderen wird das Vorgehen der ARD bei der (immer noch übergeordneten) EU-Kommission vermutlich auf wenig Verständnis stoßen. Und zuletzt steht ja immer noch ein Grundsatzurteil des BVerfG zur Rundfunk-Rechtsordnung aus.

Weitere Hintergründe beim – allerdings als Konkurrent unmittelbar betroffenen – Spiegel Online.
Pressemitteilung der ARD zur Online-Offensive.

, Telemedicus v. 20.06.2007, https://tlmd.in/a/269

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