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ARD-Gebührenverteilungsstreit: Die nächste Runde

Von Überzahlungen und Unterdeckungen

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat seine Position im Streit um die Verteilung der Rundfunkgebühren mit einem Rechtsgutachten untermauert: Durch das derzeitige System käme es zu erheblichen Verzerrungen bei der Gebührenverteilung unter den Rundfunkanstalten. Dem RBB stehe daher ein höherer Anteil am Gebührenaufkommen der ARD zu. Verfassungsrechtlich geboten sei eine Regelung, die dafür Sorge trägt, dass jede ARD-Landesrundfunkanstalt auch den Anteil erhält, der ihrer Anmeldung entspricht.
Anlass des Gutachtens sind massive Finanzprobleme der Rundfunkanstalt. Die Einnahmeverluste summierten sich nach Angaben des RBB in der nächsten Gebührenperiode von 2009 bis 2012 auf voraussichtlich ca. 54 Mio. €.
Trotz der bereits beschlossenen Einstellung der Hörfunkwelle Radiomultikulti und der Sendung „POLYLUX“ sowie weiterer struktureller Kürzungen, ergebe sich daraus ein Defizit von rund 20 Mio. €. Dieses könne man aus eigener Kraft nicht mehr auffangen. Die Schuld für diese Krise liegt daher nach Ansicht des RBB auch bei den anderen Rundfunkanstalten des Senderverbunds: Trotz mehrfacher Anfragen ließen diese der finanzschwachen Rundfunkanstalt keine ausreichende Unterstützung zukommen. Das Einzige, was die RBB-Intendantin Dagmar Reim laut epd-medien in den vergangenen Monaten aushandeln konnte, war, dass sich der RBB im Rahmen des internen Lastenausgleichs nur noch mit 6,6 Prozent Anteil an der Programmzulieferung für das Erste beteiligen muss. Das sind 0,25 Prozentpunkte weniger als zuvor. Angesichts dessen habe die Intendantin von nach wie vor bestehenden „eklatanten Ungerechtigkeiten“ gesprochen,

Gutachten: Strukturelles Defizit bei der Gebührenverteilung

Laut dem Ersteller des Gutachtens, Prof. Dr. Joachim Wieland, weist das Rundfunkgebührenrecht ein strukturelles Defizit auf: Zwar errechne die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) auf sachgerechte Weise die Rundfunkgebühr auf Grundlage der Bedarfsanmeldung der jeweiligen Rundfunkanstalt. Nicht der individuell notwendige und angemeldete Finanzbedarf der einzelnen Landesrundfunkanstalt entscheide jedoch über den Anteil am Gesamtgebührenaufkommen, sondern die Menge der Gebührenzahler im Sendegebiet. Diese hängt von der Bevölkerungsstärke des jeweiligen Sendegebiets, der Quote der Gebührenbefreiungen, den Forderungsausfällen sowie der sog. Haushaltsdichte ab.

Die Kosten der Veranstaltung von Rundfunk stiegen aber nicht proportional zu der Zahl der Rundfunkteilnehmer. Vielmehr falle ein wesentlicher Teil der Kosten teilnehmerunabhängig bei allen Rundfunkanstalten an, z.B. Leitungs- bzw. Übertragungskosten oder Teile des Verwaltungsaufwands. Je mehr Rundfunkteilnehmer eine Anstalt versorge, desto geringer seien aber die sog. Grenzkosten pro Teilnehmer. Diese „economies of scale“ begünstigten Rundfunkanstalten mit einwohnerstarkem Sendegebiet und benachteiligten zugleich Anstalten mit geringer Bevölkerungszahl. In der Folge bekämen einige Anstalten mehr Geld als zur Abdeckung ihres Finanzbedarfs nötig ist, andere Anstalten weniger.

Ein Vergleich des Rundfunkgebührenrechts mit der grundgesetzlichen Finanzverfassung zeige, dass es an einer Regelung der horizontalen Gebührenertragsverteilung zwischen den Landesrundfunkanstalten fehlt. Verteilungswirkung entfalte allein der Finanzausgleich unter den Landesrundfunkanstalten. Dieser ist allerdings sektoral und von seinem Umfang her begrenzt: Er sei daher nicht geeignet, allen Rundfunkanstalten eine funktionsgerechte Finanzierung entsprechend ihres von der KEF festgestellten und anerkannten Finanzbedarfs zu sichern. Verfassungsrechtlich geboten sei daher eine Gebührenverteilung nach Maßgabe des anerkannten Finanzbedarfs jeder Rundfunkanstalt, die sowohl Überzahlungen als auch Unterdeckungen verhindere.

RadioMultikulti-Einstellung als Schwäche des ARD-Systems

Gerade die Einstellung des „Integrationsprogramms“ RadioMultikulti sorgt für empörte Reaktionen. EPD-Medien zu den Hintergründen:

Der Verdacht, dass Reim mit der Ankündigung, ausgerechnet Radio Multikulti einzustellen, noch einmal Druck auf die Kollegen Intendanten und möglicherweise auch auf die Medienpolitiker ausüben wollte, liegt also nahe. (…) In der Tat offenbart die Einstellung von Radio Multikulti und des TV-Magazins „Polylux“ eine große Schwäche des ARD-Systems: Die Egoismen der einzelnen Sender blockieren jeden Versuch, eine gemeinsame Programmstrategie zu entwickeln. Zwar fragen große Sender wie WDR und BR einerseits mit Recht, warum ein so kleiner Sender wie der RBB sieben Radioprogramme braucht, doch andererseits ist ein Programm wie Radio Multikulti so kostengünstig und zugleich so einmalig und kreativ, dass es innerhalb des ARD-Systems Vorbild sein könnte.

Zudem entbehre die Streichung von Multikulti nicht in einer gewissen Tragik:

Besonders schmerzhaft für die Mitarbeiter dürfte sein, dass ausgerechnet die „Kopie“ von Radio Multikulti, nämlich Funkhaus Europa, das der reiche WDR 1998 nach dem Vorbild der Berliner Welle gründete, ab Januar 2009 auf der Frequenz der Welle in Berlin zu hören sein soll. (…) Selbst Hörfunkdirektor Singelnstein sagte, Funkhaus Europa sei nur „der zweite Aufguss“ des RBB-Programms. Und so offenbart sich in der Entscheidung des RBB eine große Ironie des ARD-Systems: Nicht nur, dass die reichen Anstalten sich mit den armen nicht solidarisch zeigen, sie profitieren am Ende auch noch von den Sparzwängen der anderen.

Gegenvorwurf: Sparpotenziale werden nicht ausgeschöpft

Derartige Vorwürfe wollen WDR, SWR, NDR und BR nicht auf sich sitzen lassen. Bereits vor Veröffentlichung des Gutachtens hatten sich die Intendanten der vier größten ARD-Anstalten in einer gemeinschaftlichen Stellungnahme gegen die Vorwürfe des RBB und verschiedener Politiker hinsichtlich des ARD-Finanzausgleichs zur Wehr gesetzt (Telemedicus berichtete). Beim SWR hat man jetzt nachgelegt: Dort sieht man nicht ein, warum man für den RBB die Kohlen aus dem Feuer holen soll. Wörtlich heißt es in einer Resolution des Rundfunkrats:

Die Aufsichtsgremien des Südwestrundfunks betonen, dass die programmliche Leistungsfähigkeit und die wirtschaftlich gesunde Struktur des SWR Resultat der erfolgreichen Fusion von Süddeutschem Rundfunk und Südwestfunk vor nunmehr 10 Jahren sind. Der SWR (…) konnte (…) in den Gebührenperioden (…) fast 90 Millionen Euro fusionsbedingt einsparen. Die Aufsichtsgremien des Südwestrundfunks stellen fest, dass es in der Eigenverantwortlichkeit der Sender liegt, ihre eigene wirtschaftliche Basis zu festigen. (…) Es ist den Gebührenzahlern in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nicht zuzumuten, auf programmliche Leistungen ihres Senders zu verzichten, weil ihre Gebührengelder zur Ausgleichsfinanzierung von Sendern verwendet werden, die möglicherweise noch nicht alle Wirtschaftlichkeitseffekte ausgeschöpft haben.

Der Rundfunkrat des Südwestrundfunks (SWR) hat Forderungen nach einer zusätzlichen Umverteilung von Gebührengeldern daher eine klare Absage erteilt. Der SWR-Rundfunkrat weist dabei auf den einstimmig gefassten Kompromiss der ARD-Intendanten hin. Danach werden die kleinen und mittleren Anstalten in der kommenden Gebührenperiode von 2009 bis 2012 erheblich entlastet. Dieser bedeute für den SWR, dass neben den bisherigen Transferleistungen im ARD-Finanzausgleich nun weitere Mittel in beträchtlicher Höhe nicht mehr für die Programmarbeit des Senders zur Verfügung stünden. Man werde sich gegen jeden Versuch wehren, diesen Beschluss im nachhinein einseitig aufzukündigen oder unter Hinzuziehung der Politik zu unterlaufen. Derartige Bestrebungen tangierten in elementarer Weise die Autonomie und die Eigenverantwortung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Regelung der Finanzbeziehungen unter den ARD-Anstalten sei deren „ureigenste Angelegenheit“.

Die großen Anstalten sind sich einig: Noch nie in der Geschichte des Verbunds hätten die vier größten ARD-Anstalten so viele Lasten für die mittleren und kleineren ARD-Anstalten getragen wie heute. Hinzu kommt, dass man nicht nur beim RBB mit Geldsorgen zu kämpfen hat. So soll das Bayerische Fernsehen seinen Etat seit Beginn des Jahres um mindestens zehn Millionen Euro überzogen haben. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, habe man sich beim BR daher das Ziel gesetzt, bis zum Jahresende Fernseh-Sendungen „mit einem Volumen von circa vier Millionen Euro“ einzusparen. Folge ist, dass u.a. das Fernsehformat „Blickpunkt Sport“ in eine überraschende Sommerpause geschickt wird, das Vormittagsformat „Brunch“ soll sogar eingestellt werden. Auch die Berichterstattung vom Oktoberfest soll reduziert werden. Schließlich soll auch der Lizenzeinkauf für Spiel- und Dokufilme reduziert werden.

Der Streit wird weitergehen

Von den Vorwürfen unbeeindruckt kündigte der RBB unterdessen an, das Gutachten der KEF übermitteln. Diese wurde von den Ministerpräsidenten der Länder beauftragt, bis Anfang Oktober 2008 konkrete Lösungsvorschläge für die Fragen der Gebührenzuordnung vorzulegen (Telemedicus berichtete). Das Gutachten mache deutlich, dass solche Vorschläge verfassungsrechtlich geboten sind und zu einer höheren Beteiligung des RBB an den der ARD zufließenden Gebühren führen müssen.

Zum Gutachten des RBB (pdf).

Zur Resolution des SWR-Rundfunkrats.

Zur Vorgeschichte der Auseinandersetzung bei Telemedicus:

ARD: Streit um Gebührenverteilung geht weiter.

RBB: Rundfunkgebührenverteilung ungerecht.

, Telemedicus v. 26.06.2008, https://tlmd.in/a/859

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