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ARAG: Kein Journalisten-Rechtsschutz für Blogger

Die ARAG bietet spezielle Rechtsschutzversicherungen für Journalisten an – allerdings nur, solange diese auch als Journalisten arbeiten. Blogger sind damit nicht gemeint, so die ARAG:

“Der Presse-Rechtsschutz unserer Gesellschaft bietet dem Versicherungsnehmer ausschließlich Rechtsschutz bei der Ausübung journalistischer Tätigkeiten. Das Erstellen und Betreiben von Webseiten wird von unserer Gesellschaft nicht als journalistische Tätigkeit gewertet. Unser Produkt, der Presse-Rechtsschutz, kann rechtliche Risiken aus derartige Tätigkeiten nicht abdecken.“

Die Absage kam zustande, als der Journalist und Blogger Sascha Borowski versuchte, eine derartige Versicherung zu bekommen.

Zum Artikel im Augs.blog.

, Telemedicus v. 01.02.2007, https://tlmd.in/a/37

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