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Alle Jahre wieder: § 52a UrhG

Alle Jahre wieder entbrennt erneut eine Debatte um § 52a UrhG. Diese Schrankenbestimmung im Urheberrecht regelt die öffentliche Zugänglichmachung von geschützten (wissenschaftlichen) Werken für Unterricht und Forschung. Nach der amtlichen Begründung sollte damit im digitalen Zeitalter der Wissenschaft und Lehre in begrenztem Umfang die Nutzung moderner Kommunikationsformen erleichtert werden.

Gesetzliches Verfallsdatum

Gemäß §137k UrhG ist diese Bestimmung jedoch befristet. Verlängert der Gesetzgeber die Frist des § 52a UrhG nicht, wird dieser am 31.12.2012 ersatzlos entfallen.

Schon zweimal wurde die „Todesfrist” des im September 2003 eingeführten § 52a UrhG verlängert. Mit dem 5. Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes bis zum 31. Dezember 2008, mit dem 6. Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 7. Dezember 2008 noch einmal bis zum 31. Dezember 2012.

Urheberrecht, Bildung und Gerichte

Im April hat sich zuletzt das OLG Stuttgart in einem Urteil mit § 52a UrhG befasst. Die Entscheidung hat gezeigt, dass die Schrankenbestimmung derzeit von den Gerichten eher restriktiv angewendet wird. Das bedeutet für viele Hochschulen eine Einschränkung in ihrem Auftrag von Bildung und Unterricht. Diese Auslegung wurde von vielen Seiten kritisiert.

Die politischen Parteien haben die Diskussion bereits aufgegriffen. Die CDU/CSU Fraktion etwa präsentiert eine Stellungnahme im Rahmen ihres „Diskussionspapiers zum Urheberrecht”. Auch die SPD hat bereits einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, in der (nur) die Aufhebung des § 137k UrhG – also die Befristung des § 52a UrhG – vorgeschlagen wird.

Es gilt abzuwarten welche rechtspolitische Lösung letztlich gefunden wird. Jedoch wäre eine Neuregelung die Gelegenheit den Konflikt zwischen deutschen Hochschulen und den Rechteinhabern, insbesondere den Verlagen, zu entschärfen und das Urheberrecht insgesamt wissenschaftsfreundlicher zu gestalten.

Artikel zum Thema bei www.spektrum.de.
Zum Thema auf Internet-Law.
Entscheidung des OLG Stuttgart.
Stellungnahme IUWIS (Infrastruktur Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft).
Diskussionspapier der CDU/CSU Fraktion.
Gesetzesentwurf der SPD.

, Telemedicus v. 17.09.2012, https://tlmd.in/a/2420

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