Gestern haben wir uns bei Telemedicus mit dem gelanten Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) beschäftigt. Grundlage für den Artikel war die bislang öffentlich bekannte Version des Entwurfs vom 12. März 2010. Nun liegt uns die aktuelle Version vor, die einige minimale Änderungen enthält, auf die sich die Ministerpräsidentenkonferenz am 25. März geeinigt hat.
Lediglich Änderungen an einer Protokollerklärung
Die Änderungen beziehen sich nach unseren bisherigen Informationen auf die abschließenden Protokollerklärungen der Länder. Dort haben sich die Länder Schleswig-Holstein und Hessen einer Protokollerklärung zu § 5 JMStV der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg und des Saarlandes angeschlossen. Daher heißt es nun abweichend zum letzten Entwurf:
Protokollerklärungen der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, Hessens, des Saarlandes und Schleswig-Holsteins zu § 5 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages:
Die Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg, Hessen, das Saarland und Schleswig-Holstein unterstreichen, dass die technische Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen nicht dazu führen darf, dass anderweitige Schutzvorkehrungen verpflichtend vorgeschrieben werden.
Die Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg, Hessen, das Saarland und Schleswig-Holstein stellen fest, dass die Kontrollpflichten von Anbietern für fremde Inhalte, auch im Rahmen von Foren und Blogs, durch diesen Staatsvertrag nicht erweitert werden.
(Hervorhebungen nicht im Original.)
Protokollerklärungen in Staatsverträgen sind rechtlich weitgehend unverbindlich, gelten jedoch als Auslegungshilfe (siehe Gutachten von Prof. Dr. Kreile, Die Finanzierung der Landesmedienanstalten (PDF), S. 12 ff.).
Unterzeichnung des neuen Staatsvertrags im Juni geplant
Ob jedoch diese aktuelle Fassung auch exakt die sein wird, die im Juni von den Ministerpräsidenten unterzeichnet wird, ist noch offen. In den letzten Jahren kam es nämlich bei der Verabschiedung rundfunkrechtlicher Staatsverträge immer mal wieder zu der einen oder anderen Änderung in letzter Minute.