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ACTA-Abkommen vorerst ohne die Schweiz

Das ACTA-Abkommen muss vorerst auch ohne die Schweiz auskommen. Denn der Bundesrat der Schweiz hat das Abkommen nicht unterzeichnet, wie er gestern bekannt gab. Grund ist die an dem Abkommen in der Öffentlichkeit laut gewordene Kritik. Diese Kritik nehme der Bundesrat ernst. Eine Unterzeichnung solle erst erfolgen, wenn die Kritikpunkte geklärt sind.

Das Inkrafttreten des Abkommens steht daher zunehmend in Frage. Auch Deutschland hat das ACTA-Abkommen auf Grund der öffentlichen Kritik bislang nicht unterzeichnet. Die EU hat zwar unterzeichnet. Die zuständige EU-Kommissarin beschwichtigte die ACTA-Kritiker jedoch Anfang Mai wieder: „Macht euch keine Sorgen mehr wegen ACTA“.

Zur Pressemitteilung der Schweiz.
Zum Bericht bei heise online.

, Telemedicus v. 10.05.2012, https://tlmd.in/a/2274

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